Datum der Kundmachung
19.12.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 71/2011 Stück 41
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. November 2011, mit der das Landesentwicklungsprogramm 2011 erlassen wird (LEP 2011)
Aufgrund der §§ 7 und 10 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1969, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2010, wird verordnet:
§ 1
Planungsraum
Das in den Anlagen A und B enthaltene Landesentwicklungsprogramm 2011 erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes Burgenland. Die Anlagen A und B bilden integrierende Bestandteile dieser Verordnung.
§ 2
Wirkungen des Landesentwicklungsprogrammes
(1) Regionale Entwicklungsprogramme, Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne und Bebauungsrichtlinien der Gemeinden haben diesem Entwicklungsprogramm zu entsprechen.
(2) Bestehende Flächenwidmungspläne, die diesem Landesentwicklungsprogramm widersprechen, sind binnen fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Verordnung dem Landesentwicklungsprogramm anzupassen (§ 19 Abs. 1 des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes).
(3) Unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen dürfen Maßnahmen des Landes als Träger von Privatrechten diesem Entwicklungsprogramm nicht widersprechen.
§ 3
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Verlautbarung nachfolgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt das Landesentwicklungsprogramm - LEP 1994, LGBl. Nr. 48/1994, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 37/2000, außer Kraft.
(3) Die in § 1 genannte Anlage B wird gemäß § 6 des Bgld. Verlautbarungsgesetzes 1990 verlautbart. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für Raumordnung zuständigen Organisationseinheit im Amt der Bgld. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Unabhängig von dieser Kundmachung ist die Anlage B auch im Internet unter http://egovernment.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.
Anlage A zur Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 29. November 2011, mit der das Landesentwicklungsprogramm 2011 erlassen wird (LEP 2011)
1.1. Allgemeine Grundsätze
1.2. Regionale Identitäten aus Vielfalt stärken
1.3. Kooperation als Mehrwert entwickeln
1.4. Soziale Vielfalt als Potenzial erkennen
1.5. Nachhaltige Raumnutzung mit hoher Versorgungs- und Mobilitätsqualität erreichen
1.6. Erneuerbare Energieproduktion forcieren und effizientere Siedlungsstrukturen schaffen
1.7. Wissen und Forschung als Wirtschaftskapital nutzen und weiterentwickeln
1.8. Kooperationen zwischen Natur- und Kulturlandschaftsschutz, Land- und Forstwirtschaft und dem Tourismus ausbauen
1.9. Naturraum nachhaltig nutzen
2.1. Arbeit, Bildung, soziale Infrastruktur
2.1.1. Arbeit
2.1.2. Bildung und Forschung
2.1.3. Gesundheit und Vorsorge
2.1.4. Wohnen im Alter - Betreuung und Pflege
2.1.5. Soziale Infrastruktur
2.2. Energie und Rohstoffe
2.2.1. Energie
2.2.2. Rohstoffe
2.3. Wirtschaft, Infrastruktur und Mobilität
2.3.1. Wirtschaft
2.3.2. Infrastruktur und Mobilität
2.4. Natur und Umwelt
2.4.1. Natur- und Kulturlandschaft
2.4.2. Land- und Forstwirtschaft
2.5. Tourismus und Kultur
2.5.1. Tourismus
2.5.2. Kultur
2.6. Siedlungsstruktur
3.1. Standorte
3.1.2. Zentrale Standorte
3.1.3. Betriebs-, Gewerbe- und Industriestandorte
3.1.4. Tourismusstandorte
3.2. Zonen
3.2.1. Tourismus-Eignungszonen
3.2.2. Schutzzonen
3.2.3. Sonderzone Neusiedler See
3.2.4. UNESCO Welterbe Kulturlandschaft Fertö/ Neusiedler See
3.2.5. Windkraft-Eignungszonen
4.1. Flächenwidmungsplan
4.1.1. Örtliches Entwicklungskonzept
4.1.2. Besondere Bestimmungen zu ausgewählten Widmungskategorien
Anlage B nicht darstellbar
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