Bestimmung des Straßenverlaufes der B 50, Änderung des Straßenverlaufes der L 209 und Verlängerung der L 313
LGBL_BU_20110323_25Bestimmung des Straßenverlaufes der B 50, Änderung des Straßenverlaufes der L 209 und Verlängerung der L 313Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
23.03.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/2011 Stück 14
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Landesregierung vom 10. März 2011 betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufes der B 50 Burgenland Straße (Umfahrung Schützen am Gebirge) und der Änderung des Straßenverlaufes der L 209 Oggauer Straße und der Verlängerung der L 313 Osliper Straße
Aufgrund von § 4 Abs. 5 und 6 des Burgenländischen Straßengesetzes 2005, LGBl. Nr. 79, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2007 und der Kundmachung LGBl. Nr. 20/2007, wird verordnet:
§ 1
(1) Der Straßenverlauf der B 50 Burgenland Straße wird im Bereich der Gemeinde Schützen am Gebirge geändert und nunmehr wie folgt bestimmt: Die neu herzustellende Straßentrasse der B 50 beginnt bei km 39,004. An diesem Punkt kommt es zu einer Ausbildung einer 4-armigen Kreisverkehrsanlage, dem Kreisverkehr „Schützen“. An diesen Kreisverkehr binden neben der Trasse der Umfahrung von Schützen am Gebirge der Bestand der B 50 (die künftige L 273 Schützener Ortsstraße, B 50 alt) sowie die verlegte L 209 Oggauer Straße an. Vom Kreisverkehr „Schützen“ führt die Trasse der Umfahrung Schützen am Gebirge in Richtung Westen vom Bestand der B 50 weg, um in einem Abstand von rund 800 m das Ortsgebiet von Schützen am Gebirge zu umfahren und bei Bestandskilometer 44,02 wieder in den Bestand der B 50 einzubinden. Bei km 43,530 wird mit dem Kreisverkehr „Oslip“ eine weitere 4-armige Kreisverkehrsanlage ausgebildet, die der Anbindung der künftigen L 273 Schützener Ortsstraße und eines Wirtschaftsweges dient. Die Trassenlänge der Umfahrung Schützen am Gebirge beträgt rund 5,137 km.
(2) Der Straßenverlauf der L 209 Oggauer Straße wird im Bereich der Gemeinde Donnerskirchen wie folgt geändert:
Beginnend mit km 8,337 an der Eisenbahnkreuzung L 209 / ÖBB Strecke 195 wird die L 209 mit einem Linksbogen um rund 190 m Richtung Süden verschwenkt um in km 8,639 an den künftigen Kreisverkehr „Schützen“ anzubinden. Die Länge der Verlegung beträgt rund 0,302 km.
(3) Der Straßenverlauf der L 273 Schützener Ortsstraße wird im Bereich der Gemeinde Oslip durch die Errichtung des neuen Kreisverkehrs „Oslip“ geändert. Der zwischen dem künftigen Kreisverkehr „Schützen“ und dem Kreisverkehr „Oslip“ verbleibende Bestand der B 50 wird künftig als L 273 Schützener Ortsstraße (B 50 alt) im Landesstraßennetz geführt. An der Kreuzung L 273 (B 50 alt) / L 313 springt die Verlegung der L 273 in rechtem Winkel in Richtung Norden von der L 273 (B 50 alt) ab. Über eine Gerade und einen darauf folgenden Linksbogen wird die L 273 an den Kreisverkehr „Oslip“ angebunden. Die Verlängerung der L 273 erstreckt sich von L 273 km 43,587 bis L 273 km 43,740 und weist eine Länge von rund 0,153 km auf.
§ 2
(1) Im Einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrassen aus der beim Amt der Burgenländischen Landesregierung aufliegenden Planunterlage (Zl. 5-V-A1651/305-2011) zu ersehen. Ohne Auswirkungen auf die Kundmachung ist diese Planunterlage auch im Internet unter http://egovernment.bgld.gv.at/landesrecht abrufbar.
(2) Die neuen Straßen und Straßenabschnitte sind ab der Verkehrsfreigabe durch die Landesstraßenverwaltung öffentliche Straßen und ab diesem Zeitpunkt dem Gemeingebrauch gewidmet.
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