Datum der Kundmachung
15.02.2011
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/2011 Stück 8
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 10. Feber 2011 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters für die Gemeinde Halbturn
Aufgrund des § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 77 Abs. 3 und 4 der Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Halbturn wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 15. Mai 2011 festgelegt.
(2) Als Tag der engeren Wahl wird der 12. Juni 2011 bestimmt.
§ 3
Stichtag für die Neuwahl des Bürgermeisters ist der 15. Feber 2011.
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