Datum der Kundmachung
23.12.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 82/2010 Stück 42
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 14. Dezember 2010, mit der die Landes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung geändert wird
Auf Grund des § 6 Abs. 13 und des § 20 Abs. 7 des Burgenländischen Landes-Personalvertretungsgesetzes, LGBl. Nr. 17/1980, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 59/1995 und LGBl. Nr. 50/1996, wird verordnet:
Die Landes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung, LGBl. Nr. 5/1981, wird wie folgt geändert:
„(2) Bei Stimmengleichheit ist die Meinung angenommen, für die der Vorsitzende gestimmt hat, sofern er der stimmenstärksten Wählergruppe angehört; andernfalls ist ein Beschluss nicht zustande gekommen.“
„(1) Schriftstücke, die namens des Personalvertretungsausschusses ausgefertigt werden, sind vom Obmann und im Fall seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter zu unterzeichnen.“
„Abschnitt VIII
Schlussbestimmungen
§ 35
§ 1 Abs. 1, § 13 Abs. 2 und § 17 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 82/2010 treten mit 1. März 2011 in Kraft.“
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