Burgenländisches Raumplanungsgesetz, Änderung
LGBL_BU_20100105_1Burgenländisches Raumplanungsgesetz, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.01.2010
Fundstelle
LGBl. Nr. 1/2010 Stück 1
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Gesetz vom 29. Oktober 2009, mit dem das Burgenländische Raumplanungsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 23/2007, wird wie folgt geändert:
„(6) Im Bewilligungsverfahren ist der Standortgemeinde durch Übermittlung der Einreichpläne und Projektbeschreibung samt Branchenmix gemäß Abs. 3 Gelegenheit zu geben, binnen sechs Wochen Stellung zu nehmen. Die Wirtschaftskammer Burgenland und die Kammer für Arbeiter und Angestellte für das Burgenland sind gleichzeitig von der jeweiligen Einleitung eines Bewilligungsverfahrens durch Übermittlung der Einreichpläne und Projektbeschreibung samt Branchenmix gemäß Abs. 3 in Kenntnis zu setzen.“
„(3) Die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 lit. h treten hinsichtlich bestehender Kasernen, allgemeiner Krankenanstalten, Klöster, Burgen und Schlösser am 1. September 2010 in Kraft.“
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