Datum der Kundmachung
29.12.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 94/2008 Stück 46
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. Dezember 2008 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka (KG 34067 Rotenturm an der Pinka und KG 34076 Siget in der Wart) und Jabing (KG 34031 Jabing)
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 75/2008, wird verordnet:
StF: LGBl. Nr 94/2998
§ 1. Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka und Jabing wird nach Maßgabe des § 2 geändert.
§ 2. (1) Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka (KG 34067 Rotenturm an der Pinka) und Jabing (KG 34031 Jabing) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 8187 über den unverändert gebliebenen Grenzpunkt 10934 und weiter über die neuen Grenzpunkte 14066, 14065 und 14064 bis zum neuen Grenzpunkt 23667.
(2) Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Rotenturm an der Pinka (KG 34076 Siget in der Wart) und Jabing (KG 34031 Jabing) verläuft ausgehend vom unverändert gebliebenen Grenzpunkt 10610 über die neuen Grenzpunkte 22607, 22601, 22603, 22613, 22614, 23668 bis zum neuen Grenzpunkt 23667.
§ 3. Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind in den Plänen (Anlagen 1 und 2) im Maßstab 1 : 2000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis ausgewiesen (Anlage 3).
§ 4. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.
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