Datum der Kundmachung
13.08.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 74/2008 Stück 36
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Gesetz vom 5. Juni 2008, mit dem das Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 20/1969, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind (insbesondere die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises und in diesem Zusammenhang stehende Amtshandlungen), sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von den Landesverwaltungsabgaben befreit.“
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