Datum der Kundmachung
12.02.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 20/2008 Stück 9
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Feber 2008 über die Ausgestaltung der Wahlkarten nach der Gemeindewahlordnung 1992 (Wahlkartenverordnung)
Auf Grund des § 30b Abs. 2 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2008, wird verordnet:
§ 1. (1) Die Wahlkarte für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 1 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
(2) Die Wahlkarte für die engere Wahl des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 2 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
(3) Die Wahlkarte für die vorzeitige Neuwahl des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 3 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
(4) Die Wahlkarte für die Volksabstimmung über die Absetzung des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 4 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
§ 2. Die Wahlkarten gemäß § 1 sind im Format DIN E4 (200 x 280 mm) herzustellen und haben auf der Rückseite jeweils den in Anlage 5 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
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