Datum der Kundmachung
14.01.2008
Fundstelle
LGBl. Nr. 7/2008 Stück 3
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Gesetz vom 25. Oktober 2007, mit dem das Bgld.
Abfallwirtschaftsgesetz 1993 geändert wird (Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz-Novelle 2007)
Der Landtag hat beschlossen:
Das Bgld. Abfallwirtschaftsgesetz 1993, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz, LGBl. Nr. 43/2001, wird wie folgt geändert:
„(6) Bei Vorliegen der sinngemäßen Voraussetzungen des § 10a Burgenländisches Raumplanungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1969, in der jeweils geltenden Fassung, sind der Landes-Abfallwirtschaftsplan und die Verordnung gemäß Abs. 3 vor Erlassung oder Änderung einer Umweltprüfung nach den §§ 10a bis 10g Burgenländisches Raumplanungsgesetz und dazu ergangenen Verordnungen der Landesregierung zu unterziehen. Der Entwurf des Landes-Abfallwirtschaftsplans ist beim Amt der Burgenländischen Landesregierung mindestens einen Monat zur allgemeinen Einsicht aufzulegen und im Internet auf der Homepage des Landes Burgenland abrufbar zu halten."
„(7) Der von der Landesregierung beschlossene Landes-Abfallwirtschaftsplan und die Verordnung gemäß Abs. 3 sind beim Amt der Burgenländischen Landesregierung zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden aufzulegen und im Internet auf der Homepage des Amtes der Burgenländischen Landesregierung für die Allgemeinheit abrufbar zu halten. Im Amtsblatt für das Land Burgenland ist auf die Auflage beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und die Fundstelle im Internet hinzuweisen."
„(4) Die Neufassung des § 7 Abs. 1 und 6 sowie die Einfügung des § 7 Abs. 7 und des § 70a durch die Novelle LGBl. Nr. 7/2008 treten mit 1. Jänner 2008 in Kraft."
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