Datum der Kundmachung
28.12.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 78/2007 Stück 41
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Dezember 2007 mit welcher die Bildung des Gemeindeverbandes "Wasserreinhalteverband Gols/Mönchhof" aufsichtsbehördlich genehmigt wird
Aufgrund des § 4 Abs. 4 Bgld. Gemeindeverbandsgesetz, LGBl. Nr. 20/1987, wird verordnet:
§ 1. Die auf Grundlage der Beschlüsse des Gemeinderates der Gemeinde Gols vom 23. Juli 2007 und des Gemeinderates der Gemeinde Mönchhof vom 14. Juni 2007 getroffene Vereinbarung der Gemeinden Gols und Mönchhof über die Bildung des Gemeindeverbandes "Wasserreinhalteverband Gols/Mönchhof" zur Instandhaltung und zum Betrieb der derzeitigen sowie zur Errichtung, Instandhaltung und zum Betrieb der zukünftigen Anlagen zur Reinigung der Abwässer und zur Ableitung der gereinigten Abwässer der Gemeinden Gols und Mönchhof wird aufsichtsbehördlich genehmigt.
§ 2. Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Gols.
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