Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der Lafnitz
LGBL_BU_20070403_24Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der LafnitzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.04.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/2007 Stück 12
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2007 betreffend die Verleihung des Rechts zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Neustift an der Lafnitz
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
Der Gemeinde Neustift an der Lafnitz wir das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
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