Kundmachung über die Kündigung zweier Tierschutz- Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG
LGBL_BU_20070309_16Kundmachung über die Kündigung zweier Tierschutz- Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VGGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.03.2007
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/2007 Stück 9
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 19. Feber 2007 über die Kündigung zweier Tierschutz-Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG
Auf Grund des § 2 Abs. 1 lit. c des Gesetzes über Verlautbarungen im Burgenland (Bgld. Verlautbarungsgesetz 1990), LGBl. Nr. 17/1991, wird kundgemacht:
Das Land Burgenland hat mit Schreiben des Landeshauptmannes von Burgenland vom 21. Dezember 2004 die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft, kundgemacht unter LGBl. Nr. 33/1996, sowie die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich, kundgemacht unter LGBl. Nr. 76/2000, gekündigt. Die Kündigungen wurden gemäß Art. VII der Vereinbarung über den Schutz von Nutztieren in der Landwirtschaft und Art. 7 Abs. 2 der Vereinbarung zur Verbesserung des Tierschutzes im Allgemeinen und im Besonderen im außerlandwirtschaftlichen Bereich am 29. Juni 2005 wirksam. Die genannten Vereinbarungen sind darüber hinaus auf Grund der Kündigung aller anderen Vertragsparteien am 9. Mai 2006 außer Kraft getreten.
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