Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes (Frauenförderprogramm), Änderung
LGBL_BU_20060301_12Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes (Frauenförderprogramm), ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.03.2006
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/2006 Stück 7
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 2005, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird
Auf Grund des § 34 Abs. 1 des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes - L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, i.d.g.F. wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27.7.1999, LGBl. Nr. 48/1999, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) wird wie folgt geändert:
Die Anlage A (Statistik) der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26.11.2002, LGBl. Nr. 112, betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm), wird durch die Anlage A der vorliegenden Verordnung ersetzt.
§ 2
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Anlage A (Statistik) der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 26.11.2002, LGBl. Nr. 112, mit der die Verordnung betreffend Maßnahmen zur Förderung von Frauen in Dienststellen des Landes mit Ausnahme der vom Wirkungsbereich der KRAGES erfassten Dienststellen (Frauenförderprogramm) geändert wird, außer Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.