Änderung der Verordnung über die Organisation sowie Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen
LGBL_BU_20051205_93Änderung der Verordnung über die Organisation sowie Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und FachschulenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.12.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 93/2005 Stück 63
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Oktober 2005, mit der die Verordnung über die Organisation sowie Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen geändert wird
Aufgrund des § 11 Abs. 1 bis 4 des Burgenländischen landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 30/1985, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 32/2001, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung, mit der Bestimmungen über die Organisation sowie Lehrpläne für die landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden, LGBl. Nr. 60/1990, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 52/2004, wird wie folgt geändert:
„§ 17
Stundentafeln der landwirtschaftlichen Fachschule
(1) Fachrichtung Landwirtschaft (vierjährig)
(3) Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft (vierjährig)
** Unterricht in Schülergruppen bzw. Kursform
(4) Fachrichtung Pferdewirtschaft (vierjährig)
** Unterricht in Schülergruppen bzw. Kursform
(5) Fachrichtung Landwirtschaft (dreijährig)
** Unterricht in Schülergruppen bzw. Kursform
(6) Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst- und Gemüsebau (dreijährig)
** Unterricht in Schülergruppen bzw. Kursform
(7) Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft (dreijährig)
** Unterricht in Schülergruppen bzw. Kursform
(8) Fachrichtung Pferdewirtschaft (dreijährig)
** Unterricht in Schülergruppen bzw. Kursform
(9) Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft (dreijährig) *
** Unterricht in Schülergruppen bzw. Kursform
*** Unterricht im Modulsystem
„§ 19
Für den Unterricht an den Fachschulen werden die in der Anlage enthaltenen Lehrpläne für die einzelnen Fachrichtungen erlassen:
B/1: Fachrichtung Landwirtschaft;
B/2: Fachrichtung Landwirtschaft mit Wein-, Obst- und Gemüsebau;
B/3: Fachrichtung Weinbau und Kellerwirtschaft;
B/4: Fachrichtung Pferdewirtschaft;
B/5: Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft."
Für die Landesregierung:
DI Berlakovich
Anlage B/1
Lehrplan
der landwirtschaftlichen Fachschule
Fachrichtung: Landwirtschaft
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln befähigt werden. Die Freude am Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur soll geweckt und eine kritische Auseinandersetzung mit den Massenmedien gefördert werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Erzählen: Sagen; Märchen; Erlebniserzählung.
Zusammenfassen und Erörtern: Inhaltsangabe; Kurzfassung;
Exzerpt; Protokoll; Fachreferat; Argumentation.
Wahrnehmen, Beschreiben, Schildern: Vorgangsbeschreibung;
Gegenstandsbeschreibung; Personenbeschreibung; Charakteristik.
Massenmedien und Berichte: Berichte; Medien.
Mündliche und schriftliche Kommunikation, Rhetorik: privater und geschäftlicher Briefverkehr; Grundregeln der Kommunikation; Sprecherziehung; freie Rede; Referat;
Präsentation; Diskussion; Argumentation; Sprachentwicklung.
Rechtschreibung, Grammatik, Stil: Wortschatzübung;
Fremdwörter.
Literatur: Buch; Theater; Gedicht.
Didaktische Grundsätze:
Anhand von lebensnahen Beispielen soll bei den Schülerinnen und Schülern sowohl Freude und Interesse an der Sprache als auch Phantasie und Kreativität geweckt werden. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Lebende Fremdsprache - Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zum Gebrauch der Fremdsprache im Alltag und im Beruf befähigen. Sie sollen Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich in der Fremdsprache verständigen können.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem täglichen
Leben.
Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen.
Didaktische Grundsätze:
Durch lebensnah gestaltete Sprechsituationen soll die Fremdsprache geübt werden. Hören, Lesen und Verstehen sollen die notwendigen schriftlichen Arbeiten ergänzen.
Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit
durchzuführen.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und diese rasch und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens ist zu verbessern.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur Genauigkeit und Sorgfalt bei der Lösung der Aufgaben und zu exaktem Denken zu erziehen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Allgemeines Rechnen: Maße und Gewichte; Grundrechnungsarten
mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Bruchzahlen;
Durchschnittsrechnungen; Verhältnisrechnungen;
Schlussrechnungen; Prozent- und Promillerechnungen; Zins- und Zinseszinsenrechnungen; grafische Darstellungen; Feldmessen.
Angewandtes Rechnen: Rechenbeispiele aus den Fachgebieten.
Spezielle Beispiele der jeweiligen Fachrichtung: Nährwert-, Broteinheits- und Preisberechnungen; Kredit und Ratenkauf.
Didaktische Grundsätze:
Durch die Verwendung von Beispielen aus der Praxis ist der Unterricht lebensnah zu gestalten.
Kopfrechnen, Schätzen, die Handhabung von Tabellen, Statistiken, Faustzahlenbüchern sowie technischer Hilfsmittel und Rechenvorteile sind zu üben und anzuwenden.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Sinn für das Wesen und den Wert demokratischer Lebensformen ist zu wecken. Das Verständnis und die Bereitschaft für ein sinnvolles und geordnetes Zusammenleben und Zusammenarbeiten in familiären, örtlichen und allen anderen Lebensbereichen ist zu fördern. Die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler über die Grundzüge der österreichischen Verfassung und den Aufbau des Staates sind zu vertiefen.
Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen, verantwortungsbewussten Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewusst zu machen ist.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Der Mensch und die Gesellschaft: Familie; religiöse,
wirtschaftliche, politische und andere Gruppen.
Der Staat und seine Staatsbürgerinnen und Staatsbürger:
Aufgaben und Bauelemente; Staats- und Regierungsformen; Rechte und Pflichten.
Die österreichische Bundesverfassung: Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität; umfassende Landesverteidigung.
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern:
Föderalismus, Zentralismus.
Die Gemeinde: Gemeindeorgane; eigener und übertragener
Wirkungsbereich.
Das Land: Gesetzgebung und Vollziehung.
Der Bund: Gesetzgebung; Einrichtungen der direkten Demokratie;
Vollziehung.
Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung: Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft.
Berufsvertretungen: Kammern und Gewerkschaften.
Wesen und Sinn der Politik; Weltanschauungen, politische Ideologien; die politischen Parteien Österreichs; Österreich und die Völkergemeinschaft; Völkerrecht; Diplomatie; überstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Anhand aktueller Tagesereignisse und unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel ist das kritische Auseinandersetzen mit politischen Fragen zu üben.
Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung der Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft und des Lebens zu legen. Das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler soll gefördert werden.
Durch lebensnahe Aufgabenstellungen und Fallbeispiele vor allem aus dem Gemeindebereich sollen den Schülerinnen und Schülern gesellschaftliche Probleme nahe gebracht werden. Die Möglichkeit, in der Schulgemeinschaft Verantwortung zu übernehmen, ist für den Unterricht zu nutzen.
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer bewussten und sinnvollen Lebensgestaltung und Berufsplanung sowie zu sozialem Verhalten anzuleiten. Sie sollen erkennen lernen, dass gute Umgangsformen und Verhaltensregeln sowohl das Einordnen in die Gesellschaft als auch sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit erleichtern.
Den Schülerinnen und Schülern ist einsichtig zu machen, dass Persönlichkeitsbildung und Persönlichkeitsentfaltung das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Bedeutung der Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele ist den Schülerinnen und Schülern nahe zu bringen.
Eine positive Einstellung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu stärken.
Die besondere Verantwortung bei der Erziehung der Kinder ist klar zu machen.
Die Freude an sinnvoller Freizeitgestaltung ist zu fördern.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Freizeiterziehung: Anregungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung; Feste und Feiern in der Familie und Gemeinschaft; Einführung in das Kunstschaffen; bäuerliches Kulturgut; musische Betätigung.
Gemeinschaftserziehung: Zusammenleben in Schule und Internat; Mitbestimmung und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler; Jugendschutzgesetz; Lernhilfen.
Persönlichkeitserziehung: der Mensch und seine Entwicklungsstufen; Werteerziehung; persönliche Lebensgestaltung; Berufsausbildung, Fortbildung und Erwachsenenbildung.
Gesundheitslehre: der Körper und seine Funktionen, Erkrankungen und Schäden; Maßnahmen zur Gesunderhaltung; Gefährdung der Gesundheit durch die Umwelt; Umweltschutz.
Geschlechtserziehung: körperliche, geistige und seelische Reifungsvorgänge und ihre Bewältigung; Bedeutung des Geschlechtlichen für den Menschen.
Die Familie und ihre Funktion: Voraussetzungen für die Familiengründung; Partnerinnen- und Partnerwahl; Bedeutung der Familie für die Entwicklung des Kindes; Familie als Erziehungsgemeinschaft; Erziehungsprobleme;
Generationsprobleme.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Didaktische Grundsätze:
Für diesen Unterrichtsgegenstand gelten die Grundsätze der Lebensnähe und der praktischen Anwendung.
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systemisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie an deren aktuellen Problemen und Fragestellungen.
Initiativen der Schülerinnen und Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Die Schülerin oder der Schüler soll zu einem verantwortungsvollen Handeln gegenüber sich und den anderen angehalten werden.
Im Unterricht sind Querverbindungen zu allen Gegenständen, zum Leben im Internat und zum praktischen Unterricht herzustellen.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport" hat der physischen und psychischen Entwicklung zu dienen. Es sollen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit gesteigert, die Gesundheit gefördert, Haltungsfehlformen verhindert und positive Charaktereigenschaften entfaltet werden.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Bedeutung des Sports zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und Lebensfreude, auch über die Schulzeit hinaus, zu vermitteln.
Körpermobilisation und Ausdauer sind zu fördern.
Die Entwicklung eines funktionstüchtigen Körpers ist eine wichtige Voraussetzung für die geistige Lernbereitschaft, Arbeitsfähigkeit und geistiges und soziales Wohlbefinden. Es soll eine möglichst allseitige, körperliche Grundausbildung vermittelt werden, um den durch einseitige Belastungen entstehenden gesundheitlichen Schäden entgegenzuwirken.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundausbildung in Gymnastik; Leichtathletik; Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen; Sportspiele, Wettkampf und Ballspiele; Boden- und Geräteturnen; Koordinationsübungen, Schwimmen; Wintersport und Wandern.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist nach örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, dass diese Freude bereiten. Auf Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen und dabei Fairness, Disziplin sowie Verantwortung für den Körper zu vermitteln.
Elektronische Daten- und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau, die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten der modernen Informationstechnologie erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Der Umgang mit Hard- und Software soll erlernt werden, ebenso wie die Anwendung von Internet, E-Mail-Verkehr und weiteren Kommunikationstechniken. Die Nutzung von Standardsoftware für schulische, private und berufliche Zwecke soll den Schülerinnen und Schülern nahe gebracht werden. Die geltenden Rechts- und Normvorschriften der Kommunikationstechnologie sind zu vermitteln. Durch die Erlangung zusätzlicher Qualifikationen (Zertifikate) sollen die Schülerinnen und Schüler im Stande sein, auf die Herausforderungen und raschen Entwicklungen im Berufsleben zu reagieren.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie: Hardware; Software;
aktuelle Betriebssysteme; Datenverwaltung; Datenschutz;
rechtliche Bestimmungen; Ergonomie am Arbeitsplatz.
Standardsoftware: Textverarbeitung; Webdesign; Präsentationen;
Tabellenkalkulation; Datenbanken; Grafikprogramm.
Aktuelle Fachprogramme: Fächerübergreifende Verwendungen.
Internet und E-Mail: Wissensmanagement; Kommunikation im „www".
Datenaustausch mit peripheren Maschinen und Geräten: GPRS;
GPS.
Didaktische Grundsätze:
Freude und Interesse an der Informationstechnologie soll geweckt werden. Selbständiges, projektorientiertes, fächerübergreifendes Arbeiten ist zu fördern. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass jeder einen eigenen PC-Arbeitsplatz zur Verfügung hat.
Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Die wichtigsten Bestimmungen des Privat-, des Sozial- und Steuerrechtes sowie jene Gesetze, deren Kenntnis für den künftigen Beruf von wesentlicher Bedeutung sind, sind darzustellen.
Das Verständnis für das Recht in seiner Sozial- und Ordnungsfunktion ist zu wecken und zu fördern.
Die Kenntnis der wichtigsten Rechtsvorschriften privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur soll die Schülerin oder den Schüler befähigen, eigenverantwortlich und gesetzestreu zu handeln.
Lehrstoff:
2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Recht und Rechtsordnung: Begriff, Zweck und Arten des Rechtes;
Aufbau der Rechtsordnung; Rechtsbereiche; Rechtsquellen;
Erkennbarkeit des Rechtes.
Verwaltung: Behörden; Verfahrensrecht; Partei und Beteiligte;
Bescheid; Rechtsmittel.
Gerichte: Aufbau und Zuständigkeit; Strafprozess, Zivilprozess; Verhandlung und Urteil; Rechtsmittel. Rechtsanwalt und Notar.
Privatrecht - Ausgewählte Kapitel.
Personenrecht: Natürliche und juristische Personen; Rechts- und Handlungsfähigkeit; Sachwalterinnen- und Sachwalterschaft.
Familienrecht: Eherecht; eheliches Güterrecht; Eltern- und Kindesrecht; Vormundschaft und Kuratel.
Erbrecht: Testament und Vermächtnis; gesetzliche Erbfolge;
Erbvertrag; Erbschaftserwerb.
Sachenrecht: Besitz und Eigentum; Pfandrecht; Dienstbarkeiten;
Reallasten; Nutzungsrecht.
Schuldrecht: Rechtsgeschäfte; wichtige Vertragstypen.
Wichtige Rechtsbereiche für die Landwirtschaft:
Landwirtschaftliches Betriebsrecht; Forstrecht; Jagdrecht;
Wasserrecht; Umweltrecht; Bodenreform; Lebensmittelrecht;
Tierzucht- und Tierschutzrecht.
Sozialrecht:
Sozialversicherung: Gliederung und Organisation; versicherter Personenkreis; Leistungen; Familienlastenausgleich. Aufbau und Zuständigkeit von Behörden, Gerichten, Interessenvertretungen und Versicherungsanstalten.
Schriftliche Eingaben; Ausfüllen von Formblättern;
Inanspruchnahme von Rechtsberatung und Rechtshilfe;
Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Steuerkunde: Ausfüllen von Formblättern (Steuererklärungen, statistische Erhebungsblätter usw.); Berechnung der Steuern für einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Erstellung von Verträgen (Kauf- und Tauschverträge, Schenkungs- und Erbverträge, Miet-, Pacht- und Leihverträge) und Abwicklung von Rechtsgeschäften an Hand von Fallbeispielen aus der Landwirtschaft.
Landarbeits- und Berufsausbildungsordnung; Baurecht.
Didaktische Grundsätze:
Eine möglichst lebensnahe Form der Wissensvermittlung ist anzustreben, wobei der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler in der Behandlung von Beispielen aus dem täglichen Rechtsleben eine wesentliche Bedeutung zukommt.
Einschlägige Lehrausgänge sind im Unterricht vorzubereiten und auszuwerten.
Umweltkunde und Ökologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sollen die Zusammenhänge zwischen Mensch, Tier und Natur und zwischen ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Bereichen bewusst gemacht werden. Eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für eigenverantwortliches und nachhaltiges Handeln zur Erhaltung der Lebensgrundlagen ist anzustreben.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler in die Probleme der Gefährdung unserer Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier eingeführt werden. Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Lebewesen soll vermittelt werden.
Lehrstoff:
2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Ökologische Grundbegriffe; ökonomische und ökologische Aufgaben der Landwirtschaft zur Erhaltung der Lebensgrundlagen (Wasser, Boden, Luft); alternative Bewirtschaftungsformen.
Probleme, Gefahren und Folgen für unsere Umwelt: Haushalt, Gemeinde, öffentliche Einrichtungen, Landwirtschaft, Industrie; Ernährung: Lebensmittelverarbeitung, Gentechnik und Bestrahlung, Strahlen- und Lärmbelastung, Umweltkatastrophen, Artenrückgang, Waldsterben.
Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz der Umwelt:
Abfallwirtschaft, Mülltrennung, Müllbeseitigung, Müllvermeidung, Analyse und Änderung des eigenen Konsumverhaltens, nachhaltige Lebensweise, Energiesparen, Gegenüberstellung von alternativen, biologischen und fossilen Energieträgern, Rohstoffe, Umweltbewegung, Umweltberatung, Schutzgebiete (national und global).
Missstände in der Welt: Kinderarbeit, ausbeuterisches Tun,
Fair Trade.
Didaktische Grundsätze:
Anhand einschlägiger Probleme der jeweiligen Region ist der Unterricht zu aktualisieren. Gelegenheitsunterricht und Projektunterricht sind mögliche Unterrichtsformen, um Verantwortungsbewusstsein und Eigenaktivität im Sinne des Lehrstoffes zu fördern.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind herzustellen. Das Denken in Zusammenhängen sowie in langfristigen Zeiträumen ist zu fördern.
Der Veranschaulichung des Stoffes dienen Exkursionen und Lehrausgänge.
Wirtschaftskunde und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe:
Von den Grundbegriffen der Volkswirtschaft ausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen lernen. Das Interesse am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen und besonders an Entwicklungen der Agrarwirtschaft ist zu wecken, wobei agrarpolitischen und ökologischen Zielsetzungen in der Unterrichtsgestaltung vorrangig Rechnung zu tragen ist. Die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in Produktion und Vermarktung ist zu fördern.
Eine Schwerpunktsetzung nach regionalen Gesichtspunkten soll das Verständnis für notwendige Marketingmaßnahmen wecken.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme; Österreichs Wirtschaft; Wirtschaftsraum, Bevölkerung, Struktur und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige; Wirtschaft und Umwelt; Unternehmensformen; Geld- und Kreditwesen.
Weltwirtschaft und internationale Zusammenschlüsse; Entwicklungshilfe; volkswirtschaftliche Kennzahlen; Grundlagen der Gütererzeugung; Güteraustausch; Konsum und Wirtschaftskreislauf.
Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre: der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion; Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft; Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und aktuelle Situation am Agrarmarkt.
Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre: Entwicklung von Angebot und Nachfrage; Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht; Ziele und Maßnahmen der Agrarpolitik; Funktion und Bedeutung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen: Genossenschaften, Erzeugerringe und sonstige Organisationen im regionalen bzw. produktspezifischen Bereich; Möglichkeiten der Direktvermarktung; Marketing: Grundbegriffe, Marketingsysteme, Marketinginstrumente, Marketingentscheidungen und Fallstudien an Beispielen aus dem regionalen Produktmarketing.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind möglichst viele Bezugspunkte zum aktuellen Wirtschaftsgeschehen herzustellen. Der Lehrstoff soll durch Einbeziehung von Wirtschaftsnachrichten, Statistiken und zeitgemäßen Unterrichtsmedien ergänzt und veranschaulicht werden. Teile des Lehrstoffes können in Form des Projektunterrichtes fachübergreifend erarbeitet werden.
Der Besuch von Absatzveranstaltungen sowie Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Sie sollen die produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Vorgänge im Betrieb erfassen und nach unternehmerischen Gesichtspunkten beurteilen können. Weiters soll ihnen ausreichendes Wissen über aktuelle EU - Förderungen vermittelt werden, damit sie dieses bei der Erarbeitung von Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens berücksichtigen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Rentabilität der Betriebszweige nach den Grundsätzen der Existenzsicherung, Nachhaltigkeit und Umwelterhaltung beurteilen lernen. Das Interesse zur überbetrieblichen Zusammenarbeit (zB Maschinenring) ist zu wecken und zu fördern.
Der Unterricht in landwirtschaftlicher Buchführung soll den Schülerinnen und Schülern jene Kenntnisse vermitteln, welche sie befähigen, selbständig eine den betrieblichen Gegebenheiten entsprechende Buchführung zu machen.
Durch Auswertung der Buchführungsergebnisse soll das
unternehmerische Denken verbessert werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Betriebswirtschaft: Produktionsverfahren eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Boden, Arbeit, Kapital); Produktions- und Kostenlehre; Leistungs-Kosten-Rechnung inklusive EU - Förderungen; Investitions- und Finanzierungsrechnung.
Buchführung: Aufgaben, Zwecke und Rechtsquellen der Buchführung; Buchführungsgrenzen und Buchführungssysteme; Doppelte Buchführung (Verfahren und Durchführung).
Didaktische Grundsätze:
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu stehen und ist fächerübergreifend zu gestalten. Übungsbeispiele sind praxisnah zu erstellen, auch unter Verwendung von Unterlagen des landwirtschaftlichen Schulbetriebes. Weiters sind den Beispielen entsprechende und aktuelle Formulare zu verwenden. Die Buchführung ist mit geeigneten Vordrucken und begleitend mit EDV-Programmen durchzuführen.
Den Schülerinnen und Schülern sind als Bestandteil der Pflichtpraxis Aufgaben auch während der Praxiszeit zu stellen. Begleitend zum Unterricht ist das erworbene Wissen im elterlichen Betrieb bzw. in Ermangelung eines solchen zumindest analog zu den Schulbeispielen anzuwenden. Diese Arbeiten haben auch „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger" zu erbringen.
Die von den Schülerinnen und Schülern in den jeweiligen Jahrgängen zu erbringenden Arbeiten sind zusätzlich zu den schriftlichen Leistungsfeststellungen in die Benotung einzubeziehen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind Kenntnisse über Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz, Wartung und Pflege landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte, sowie sonstiger technischer Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebes zu vermitteln. Auf die Bedeutung eines ökonomischen und ökologischen Einsatzes von Maschinen und Geräten, sowie auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Sorgfalt und Genauigkeit bei der Bedienung landwirtschaftlicher Maschinen und technischer Einrichtungen sowie zu deren Wartung zu erziehen. Weiters sollen sie befähigt werden, Arbeitsketten nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten, insbesondere für den überbetrieblichen Maschineneinsatz, einzurichten. Im Lehrstoffbereich Baukunde ist eine Übersicht über die Planung, Errichtung und Funktion von Gebäuden und baulichen Anlagen des landwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Baustoffe und Baumethoden zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sind weiters zur Einsicht zu führen, dass dem Bau von Wirtschaftsgebäuden oder der Sanierung bestehender Objekte eine klare betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Betriebes vorauszugehen hat. Auf das Erkennen und Erhalten wertvoller Bausubstanz ist hinzuweisen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Physik: (Maßeinheiten, Grundlagen der Technik, Werkzeuge: Werkzeugkunde); Werkzeuginstandhaltung; Einrichtung der bäuerlichen Hofwerkstätte; Maschinenelemente; elektrische Energie; elektromagnetische Wellen; Verbrennungsmotoren; Astrophysik.
Traktoren; Transport- und Fördertechnik; Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Düngung und Beregnung; Anbau, Pflege und Pflanzenschutz; Ernte und Innenwirtschaft; Unfallverhütung und Sicherheitsvorschriften; gesetzliche Vorschriften. Überbetrieblicher Maschineneinsatz; Erzeugung und Einsparung von Energie im bäuerlichen Betrieb; Mechanisierungsketten für die Außen- und Innenwirtschaft; Neuheiten am Landmaschinenmarkt; Wartung und Überprüfung laut Betriebsanleitung; Ersatzteilbeschaffung.
Grundlagen des Bauens: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Ver- und Entsorgungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung).
Heizung; Wärmeschutz; Beleuchtung; das bäuerliche Wohnhaus:
Haus- und Hofformen, Raum- und Funktionsprogramm, Planungsbeispiele, Bauplanskizzen, Umbauten, Gebäudesanierung; Wirtschaftsgebäude: Gebäude und bauliche Anlagen für die Tierhaltung, Lagerung und Konservierung des Erntegutes, sonstige Bauten.
Bauplanung; Baurecht; Raumplanung; Baufinanzierung und Bauförderung; Brandverhütung und Unfallschutz.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht ist auf die ständig fortschreitende Entwicklung Bedacht zu nehmen. Insbesondere sind den Schülerinnen und Schülern Vor- und Nachteile verschiedener Arbeitsverfahren und die damit verbundenen Kosten nahe zu bringen. Technische Einzelheiten sind nur soweit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen und Geräte von Bedeutung ist. Durch verstärkten Einsatz verschiedener Hilfsmittel (Dia, Modelle, Kurzfilme,…) ist der theoretische Unterricht anschaulich und praxisnah zu gestalten.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind grundlegende Kenntnisse über die Botanik, den Boden, Klima- und Wetterkunde, Pflanzenernährung, Pflanzenschutz sowie Kultur und Nutzung der wichtigsten Pflanzen des Acker- und Grünlandes zu vermitteln. Das Verantwortungsbewusstsein für die Erhaltung unserer Umwelt soll geweckt werden. Neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen sind auch ökologisch und biologische Aspekte aufzuzeigen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Botanik: Bau und Leben der Pflanze, Einteilung des Pflanzenreiches (Erweiterungsstoff: Pflanzen mit regionaler Bedeutung), Klima, Witterung, Wetter.
Bodenkunde und Chemie: Entstehung, Einteilung und Aufbau des Bodens als elementarer Produktionsfaktor, Bodenbearbeitung.
Pflanzenernährung und Düngung: Pflanzennährstoff und Düngungsarten (Erweiterungsstoff: Bodenuntersuchung und Auswertung, Nährstoffkreislauf).
Pflanzenzüchtung und Saatgut.
Pflanzengesundheit: Ziele, Bedeutung und Methoden im Pflanzenschutz unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt.
Biologischer Landbau; Fruchtfolge.
Spezieller Pflanzenbau:
Ackerbau: Getreide, Hackfrüchte, Ölfrüchte, Eiweißpflanzen (Erweiterungsstoff: Feldfutterbau, Grünland, Energiepflanzen). Sonderkulturen unter Berücksichtigung der regionalen Bedeutung; Vertiefung und Aktualisierung des Lehrstoffes der zweiten Schulstufe (Erweiterungsstoff: Grundlagen der Chemie - maturaführende Fachrichtung).
Didaktische Grundsätze:
Produktionstechnische und gesetzlich aktuelle Rahmenbedingungen sowie regionale Gegebenheiten sind vordergründig zu vermitteln. Vorhandene Lehrmittel und der Lehrbetrieb sind in den Unterricht mit einzubeziehen. In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit zu schreiben.
Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über den Körperbau, die wichtigsten Lebensvorgänge, die artgerechte Haltung und Fütterung ist das Verständnis für die Tierhaltung zu fördern und zu vertiefen.
Die volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung und ihre Stellung in der Landwirtschaft sind bewusst zu machen. Die Verantwortung für die Umwelt muss aufgezeigt werden. Die Gesundheit der Tiere muss als Grundvoraussetzung für die Erzeugung und Vermarktung einwandfreier Lebensmittel vermittelt werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Wirtschaftliche Bedeutung der Tierhaltung; Bau des Tierkörpers und wichtige Lebensvorgänge; Grundlagen der Fütterung, der Rationsberechnung und Rationsgestaltung; Futtermittel; Pflege und Gesunderhaltung der Tiere; Alternativen in der Tierhaltung.
Didaktische Grundsätze:
Die Vermittlung des Lehrstoffes hat auf die Produktionsgebiete
Rücksicht zu nehmen.
Es sind Querverbindungen zu jenen Unterrichtsgegenständen herzustellen, in denen die wirtschaftliche, umweltgerechte und marktgerechte Erzeugung gesunder Lebensmittel besondere Berücksichtigung findet.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im praktischen Unterricht ist das theoretisch erworbene Wissen in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form anzuwenden. Handwerkliche Fertigkeiten sowie Arbeitstechniken und Arbeitsvorteile sind zu vermitteln und zu üben. Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Durchführung der Arbeiten zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit zu erziehen, sowie zu einer wirtschaftlichen und sicheren Arbeitsweise anzuhalten.
Der Versuchstätigkeit ist durch die Anlage von Versuchen, der ständigen Beobachtung und Auswertung, eine besondere Bedeutung beizumessen.
Lehrstoff:
Pflanzenbau:
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen
(Erkennungs-, Bestimmungs-, Beurteilungsübungen).
Erkennung der wichtigsten Sämereien: Getreide, Gräser, Kleearten, Alternativpflanzen, Zwischenfrüchte.
Erkennung der Kulturpflanzen, Unkräuter, Krankheiten und Schädlinge.
Felderbegehungen: Besprechung der Kulturen.
Mitarbeit bei Anbau, Pflege und Ernte der einzelnen Kulturen.
Anlegen eines Herbariums.
Bodenbearbeitung; Bodenproben ziehen, Spatenprobe, Bodenprofile;
Arbeiten im Bodenlabor: pH-Wert Bestimmungen, Chromatest, Nitratgehalt, Mikroskopieren.
Anbau-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung von Feldfrüchten und Futterkonservierung; Pflanzenschutz; Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln; Erstellung von Dünge- und Pflanzenschutzplänen.
Abdrehproben bei Sämaschine und Düngerstreuer.
Kompostbereitung; Aussaat und Pflanzenanzucht; Kulturführung in Freiland und Gewächshaus; Einsatz von Vlies, Schutzfolie und Mulchfolie; Bewässerung; Ernte- und Einlagerungsarbeiten; Silage- und Heubeurteilungen.
Landtechnik und Baukunde:
Holzbearbeitung: Handhabung und Instandhaltung der wichtigsten Werkzeuge, Anfertigen von einfachen Werkstücken; Reparaturen.
Metallbearbeitung: Werkstatteinrichtung; Materialkunde;
verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbearbeitung;
Herstellung einfacher Werkstücke; einfache Reparaturen;
Wartung, Pflege, Einstellung und Inbetriebnahme landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.
Baukunde: Handhabung der gebräuchlichsten Bauwerkzeuge;
Messgeräte und Bauhilfsmittel; einfache bauliche Instandsetzungsarbeiten.
Tierhaltung:
Tierpflege; Gesundheitskontrolle und Stallhygiene;
Futterbereitung und Futtermittelbeurteilung; Futterplan und Fütterung; Melkarbeit und Qualitätsmilchgewinnung;
Tierbeurteilung; Stallarbeiten und Aufzeichnungen über
Stallgeschehen; Hausschlachtung und Verarbeitung.
Didaktische Grundsätze:
Der praktische Unterricht hat in engem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Unterricht ist in Form von praktischen Übungen, Versuchen, Besichtigungen und Demonstrationen zu führen.
Auf typische Arbeitsunfälle ist ständig hinzuweisen. Sicherheitsvorschriften und Betriebsanleitungen sind genau einzuhalten.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss das gesamte Praxisprogramm absolvieren und durch schriftliche Aufzeichnungen nachweisen.
Kurse wie zB Motorsägenkurs, Melkkurs, Fleischverwertungskurs u. a. können auch in Blockform im Rahmen des jeweiligen Gegenstandes abgehalten werden.
Der praktische Unterricht kann auch im Rahmen von Projektarbeiten durchgeführt werden.
Anlage B/2
Lehrplan
der landwirtschaftlichen Fachschulen
Fachrichtung: Landwirtschaft mit Wein-, Obst- und Gemüsebau
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln befähigt werden. Die Freude am Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur soll geweckt und eine kritische Auseinandersetzung mit den Massenmedien gefördert werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Erzählen: Sagen; Märchen; Erlebniserzählung.
Zusammenfassen und Erörtern: Inhaltsangabe; Kurzfassung;
Exzerpt; Protokoll; Fachreferat; Argumentation.
Wahrnehmen, Beschreiben, Schildern: Vorgangsbeschreibung;
Gegenstandsbeschreibung; Personenbeschreibung; Charakteristik.
Massenmedien und Berichte: Berichte; Medien.
Mündliche und schriftliche Kommunikation, Rhetorik: privater und geschäftlicher Briefverkehr; Grundregeln der Kommunikation; Sprecherziehung; freie Rede; Referat;
Präsentation; Diskussion; Argumentation; Sprachentwicklung.
Rechtschreibung, Grammatik, Stil: Wortschatzübung;
Fremdwörter.
Literatur: Buch; Theater; Gedicht.
Didaktische Grundsätze:
Anhand von lebensnahen Beispielen soll bei den Schülerinnen und Schülern sowohl Freude und Interesse an der Sprache als auch Phantasie und Kreativität geweckt werden. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Lebende Fremdsprache - Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zum Gebrauch der Fremdsprache im Alltag und im Beruf befähigen. Sie sollen Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich in der Fremdsprache verständigen können.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem täglichen
Leben.
Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen.
Didaktische Grundsätze:
Durch lebensnah gestaltete Sprechsituationen soll die Fremdsprache geübt werden. Hören, Lesen und Verstehen sollen die notwendigen schriftlichen Arbeiten ergänzen.
Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit
durchzuführen.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und diese rasch und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens ist zu verbessern.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur Genauigkeit und Sorgfalt bei der Lösung der Aufgaben und zu exaktem Denken zu erziehen.
Lehrstoff:
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Sinn für das Wesen und den Wert demokratischer Lebensformen ist zu wecken. Das Verständnis und die Bereitschaft für ein sinnvolles und geordnetes Zusammenleben und Zusammenarbeiten in familiären, örtlichen und allen anderen Lebensbereichen ist zu fördern. Die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler über die Grundzüge der österreichischen Verfassung und den Aufbau des Staates sind zu vertiefen.
Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen, verantwortungsbewussten Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewusst zu machen ist.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Der Mensch und die Gesellschaft: Familie; religiöse,
wirtschaftliche, politische und andere Gruppen.
Der Staat und seine Staatsbürgerinnen und Staatsbürger:
Aufgaben und Bauelemente; Staats- und Regierungsformen; Rechte und Pflichten.
Die österreichische Bundesverfassung: Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität; umfassende Landesverteidigung.
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern:
Föderalismus, Zentralismus.
Die Gemeinde: Gemeindeorgane; eigener und übertragener
Wirkungsbereich.
Das Land: Gesetzgebung und Vollziehung.
Der Bund: Gesetzgebung; Einrichtungen der direkten Demokratie;
Vollziehung.
Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung: Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft.
Berufsvertretungen: Kammern und Gewerkschaften.
Wesen und Sinn der Politik; Weltanschauungen, politische Ideologien; die politischen Parteien Österreichs; Österreich und die Völkergemeinschaft; Völkerrecht; Diplomatie; überstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Anhand aktueller Tagesereignisse und unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel ist das kritische Auseinandersetzen mit politischen Fragen zu üben.
Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung der Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft und des Lebens zu legen. Das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler soll gefördert werden.
Durch lebensnahe Aufgabenstellungen und Fallbeispiele vor allem aus dem Gemeindebereich sollen den Schülerinnen und Schülern gesellschaftliche Probleme nahe gebracht werden. Die Möglichkeit, in der Schulgemeinschaft Verantwortung zu übernehmen, ist für den Unterricht zu nutzen.
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer bewussten und sinnvollen Lebensgestaltung und Berufsplanung sowie zu sozialem Verhalten anzuleiten. Sie sollen erkennen lernen, dass gute Umgangsformen und Verhaltensregeln sowohl das Einordnen in die Gesellschaft als auch sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit erleichtern.
Den Schülerinnen und Schülern ist einsichtig zu machen, dass Persönlichkeitsbildung und Persönlichkeitsentfaltung das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Bedeutung der Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele ist den Schülern nahe zu bringen.
Eine positive Einstellung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu stärken.
Die besondere Verantwortung bei der Erziehung der Kinder ist klar zu machen.
Die Freude an sinnvoller Freizeitgestaltung ist zu fördern.
Lehrstoff:
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport" hat der physischen und psychischen Entwicklung zu dienen. Es sollen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit gesteigert, die Gesundheit gefördert, Haltungsfehlformen verhindert und positive Charaktereigenschaften entfaltet werden.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Bedeutung des Sports zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und Lebensfreude, auch über die Schulzeit hinaus, zu vermitteln.
Körpermobilisation und Ausdauer sind zu fördern.
Die Entwicklung eines funktionstüchtigen Körpers ist eine wichtige Voraussetzung für die geistige Lernbereitschaft, Arbeitsfähigkeit und geistiges und soziales Wohlbefinden. Es soll eine möglichst allseitige, körperliche Grundausbildung vermittelt werden, um den durch einseitige Belastungen entstehenden gesundheitlichen Schäden entgegenzuwirken.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundausbildung in Gymnastik; Leichtathletik; Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen; Sportspiele, Wettkampf und Ballspiele; Boden- und Geräteturnen; Koordinationsübungen, Schwimmen; Wintersport und Wandern.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist nach örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, dass diese Freude bereiten. Auf Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen und dabei Fairness, Disziplin sowie Verantwortung für den Körper zu vermitteln.
Elektronische Daten- und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern soll ein Überblick über den Aufbau, die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten der modernen Informationstechnologie vermittelt und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Der Umgang mit Hard- und Software soll erlernt werden, ebenso wie die Anwendung von Internet, E-Mail-Verkehr und weiteren Kommunikationstechniken. Die Nutzung von Standardsoftware für schulische, private und berufliche Zwecke soll den Schülerinnen und Schülern nahe gebracht werden. Die geltenden Rechts- und Normvorschriften der Kommunikationstechnologie sind zu vermitteln. Durch die Erlangung zusätzlicher Qualifikationen (Zertifikate) sollen die Schülerinnen und Schüler im Stande sein, auf die Herausforderungen und raschen Entwicklungen im Berufsleben zu reagieren.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie: Hardware; Software;
aktuelle Betriebssysteme; Datenverwaltung; Datenschutz;
rechtliche Bestimmungen; Ergonomie am Arbeitsplatz.
Standardsoftware: Textverarbeitung; Webdesign; Präsentationen;
Tabellenkalkulation; Datenbanken; Grafikprogramm.
Aktuelle Fachprogramme: Fächerübergreifende Verwendungen.
Internet und E-Mail: Wissensmanagement, Kommunikation im „www".
Datenaustausch mit peripheren Maschinen und Geräten: GPRS;
GPS.
Didaktische Grundsätze:
Freude und Interesse an der Informationstechnologie soll geweckt werden. Selbständiges, projektorientiertes, fächerübergreifendes Arbeiten ist zu fördern. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass jeder einen eigenen PC-Arbeitsplatz zur Verfügung hat.
Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Die wichtigsten Bestimmungen des Privat-, des Sozial- und Steuerrechtes sowie jene Gesetze, deren Kenntnis für den künftigen Beruf von wesentlicher Bedeutung sind, sind darzustellen.
Das Verständnis für das Recht in seiner Sozial- und Ordnungsfunktion ist zu wecken und zu fördern.
Die Kenntnis der wichtigsten Rechtsvorschriften privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur soll die Schülerin oder den Schüler befähigen, eigenverantwortlich und gesetzestreu zu handeln.
Lehrstoff:
2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Recht und Rechtsordnung: Begriff, Zweck und Arten des Rechtes;
Aufbau der Rechtsordnung; Rechtsbereiche; Rechtsquellen;
Erkennbarkeit des Rechtes.
Verwaltung: Behörden; Verfahrensrecht; Partei und Beteiligte;
Bescheid; Rechtsmittel.
Gerichte: Aufbau und Zuständigkeit; Strafprozess, Zivilprozess; Verhandlung und Urteil; Rechtsmittel. Rechtsanwalt und Notar.
Privatrecht - Ausgewählte Kapitel.
Personenrecht: Natürliche und juristische Personen; Rechts- und Handlungsfähigkeit; Sachwalterinnen- und Sachwalterschaft.
Familienrecht: Eherecht, eheliches Güterrecht; Eltern- und Kindesrecht; Vormundschaft und Kuratel.
Erbrecht: Testament und Vermächtnis; gesetzliche Erbfolge;
Erbvertrag; Erbschaftserwerb.
Sachenrecht: Besitz und Eigentum; Pfandrecht; Dienstbarkeiten;
Reallasten; Nutzungsrecht.
Schuldrecht: Rechtsgeschäfte; wichtige Vertragstypen.
Wichtige Rechtsbereiche für die Landwirtschaft:
Landwirtschaftliches Betriebsrecht; Forstrecht; Jagdrecht;
Wasserrecht; Umweltrecht; Bodenreform; Lebensmittelrecht;
Tierzucht- und Tierschutzrecht.
Sozialrecht:
Sozialversicherung: Gliederung und Organisation; versicherter Personenkreis; Leistungen; Familienlastenausgleich. Aufbau und Zuständigkeit von Behörden, Gerichten, Interessenvertretungen und Versicherungsanstalten.
Schriftliche Eingaben; Ausfüllen von Formblättern;
Inanspruchnahme von Rechtsberatung und Rechtshilfe;
Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Steuerkunde: Ausfüllen von Formblättern (Steuererklärungen, statistische Erhebungsblätter usw.); Berechnung der Steuern für einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Erstellung von Verträgen (Kauf- und Tauschverträge, Schenkungs- und Erbverträge, Miet-, Pacht- und Leihverträge) und Abwicklung von Rechtsgeschäften an Hand von Fallbeispielen aus der Landwirtschaft.
Landarbeits- und Berufsausbildungsordnung.
Baurecht.
Didaktische Grundsätze:
Eine möglichst lebensnahe Form der Wissensvermittlung ist anzustreben, wobei der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler in der Behandlung von Beispielen aus dem täglichen Rechtsleben eine wesentliche Bedeutung zukommt.
Einschlägige Lehrausgänge sind im Unterricht vorzubereiten und
auszuwerten.
Umweltkunde und Ökologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sollen die Zusammenhänge zwischen Mensch, Tier und Natur und zwischen ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Bereichen bewusst gemacht werden. Eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für eigenverantwortliches und nachhaltiges Handeln zur Erhaltung der Lebensgrundlagen ist anzustreben.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler in die Probleme der Gefährdung unserer Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier eingeführt werden. Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Lebewesen soll vermittelt werden.
Lehrstoff:
Wirtschaftskunde und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe:
Von den Grundbegriffen der Volkswirtschaft ausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen lernen. Das Interesse am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen und besonders an Entwicklungen der Agrarwirtschaft ist zu wecken, wobei agrarpolitischen und ökologischen Zielsetzungen in der Unterrichtsgestaltung vorrangig Rechnung zu tragen ist. Die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in Produktion und Vermarktung ist zu fördern.
Eine Schwerpunktsetzung nach regionalen Gesichtspunkten soll das Verständnis für notwendige Marketingmaßnahmen wecken.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme; Österreichs Wirtschaft; Wirtschaftsraum, Bevölkerung, Struktur und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige; Wirtschaft und Umwelt; Unternehmensformen; Geld- und Kreditwesen.
Weltwirtschaft und internationale Zusammenschlüsse; Entwicklungshilfe; volkswirtschaftliche Kennzahlen; Grundlagen der Gütererzeugung; Güteraustausch; Konsum und Wirtschaftskreislauf.
Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre: der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion; Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft; Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und aktuelle Situation am Agrarmarkt.
Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre: Entwicklung von Angebot und Nachfrage; Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht; Ziele und Maßnahmen der Agrarpolitik; Funktion und Bedeutung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen: Genossenschaften, Erzeugerringe und sonstige Organisationen im regionalen bzw. produktspezifischen Bereich; Möglichkeiten der Direktvermarktung; Marketing: Grundbegriffe, Marketingsysteme, Marketinginstrumente, Marketingentscheidungen und Fallstudien an Beispielen aus dem regionalen Produktmarketing.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind möglichst viele Bezugspunkte zum aktuellen Wirtschaftsgeschehen herzustellen. Der Lehrstoff soll durch Einbeziehung von Wirtschaftsnachrichten, Statistiken und zeitgemäßen Unterrichtsmedien ergänzt und veranschaulicht werden. Teile des Lehrstoffes können in Form des Projektunterrichtes fachübergreifend erarbeitet werden.
Der Besuch von Absatzveranstaltungen sowie Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Sie sollen die produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Vorgänge im Betrieb erfassen und nach unternehmerischen Gesichtspunkten beurteilen können. Weiters soll ihnen ausreichendes Wissen über aktuelle EU - Förderungen vermittelt werden, damit sie dieses bei der Erarbeitung von Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens berücksichtigen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Rentabilität der Betriebszweige nach den Grundsätzen der Existenzsicherung, Nachhaltigkeit und Umwelterhaltung beurteilen lernen. Das Interesse zur überbetrieblichen Zusammenarbeit (zB Maschinenring) ist zu wecken und zu fördern.
Der Unterricht in landwirtschaftlicher Buchführung soll den Schülerinnen und Schülern jene Kenntnisse vermitteln, welche sie befähigen, selbständig eine den betrieblichen Gegebenheiten entsprechende Buchführung zu machen.
Durch Auswertung der Buchführungsergebnisse soll das
unternehmerische Denken verbessert werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Betriebswirtschaft: Produktionsverfahren eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Boden, Arbeit, Kapital); Produktions- und Kostenlehre; Leistungs-Kosten-Rechnung inklusive EU - Förderungen; Investitions- und Finanzierungsrechnung.
Buchführung: Aufgaben, Zwecke und Rechtsquellen der Buchführung; Buchführungsgrenzen und Buchführungssysteme; Doppelte Buchführung (Verfahren und Durchführung).
Didaktische Grundsätze:
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu stehen und ist fächerübergreifend zu gestalten. Übungsbeispiele sind praxisnah zu erstellen, auch unter Verwendung von Unterlagen des landwirtschaftlichen Schulbetriebes. Weiters sind den Beispielen entsprechende und aktuelle Formulare zu verwenden. Die Buchführung ist mit geeigneten Vordrucken und begleitend mit EDV-Programmen durchzuführen.
Den Schülerinnen und Schülern sind als Bestandteil der Pflichtpraxis Aufgaben auch während der Praxiszeit zu stellen. Begleitend zum Unterricht ist das erworbene Wissen im elterlichen Betrieb bzw. in Ermangelung eines solchen zumindest analog zu den Schulbeispielen anzuwenden. Diese Arbeiten haben auch „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger" zu erbringen.
Die von den Schülerinnen und Schülern in den jeweiligen Jahrgängen zu erbringenden Arbeiten sind zusätzlich zu den schriftlichen Leistungsfeststellungen in die Benotung einzubeziehen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind Kenntnisse über Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz, Wartung und Pflege landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte, sowie sonstiger technischer Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebes zu vermitteln. Auf die Bedeutung eines ökonomischen und ökologischen Einsatzes von Maschinen und Geräten, sowie auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Sorgfalt und Genauigkeit bei der Bedienung landwirtschaftlicher Maschinen und technischer Einrichtungen sowie zu deren Wartung zu erziehen. Weiters sollen sie befähigt werden, Arbeitsketten nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten, insbesondere für den überbetrieblichen Maschineneinsatz, einzurichten. Im Lehrstoffbereich Baukunde ist eine Übersicht über die Planung, Errichtung und Funktion von Gebäuden und baulichen Anlagen des landwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Baustoffe und Baumethoden zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sind weiters zur Einsicht zu führen, dass dem Bau von Wirtschaftsgebäuden oder der Sanierung bestehender Objekte eine klare betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Betriebes vorauszugehen hat. Auf das Erkennen und Erhalten wertvoller Bausubstanz ist hinzuweisen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Physik: (Maßeinheiten, Grundlagen der Technik, Werkzeuge: Werkzeugkunde); Werkzeuginstandhaltung; Einrichtung der bäuerlichen Hofwerkstätte; Maschinenelemente; elektrische Energie; elektromagnetische Wellen; Verbrennungsmotoren; Astrophysik.
Traktoren; Transport- und Fördertechnik; Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Düngung und Beregnung; Anbau, Pflege und Pflanzenschutz; Ernte und Innenwirtschaft; Unfallverhütung und Sicherheitsvorschriften; gesetzliche Vorschriften. Überbetrieblicher Maschineneinsatz; Erzeugung und Einsparung von Energie im bäuerlichen Betrieb; Mechanisierungsketten für die Außen- und Innenwirtschaft; Neuheiten am Landmaschinenmarkt; Wartung und Überprüfung laut Betriebsanleitung; Ersatzteilbeschaffung.
Grundlagen des Bauens: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Ver- und Entsorgungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung).
Heizung; Wärmeschutz; Beleuchtung; das bäuerliche Wohnhaus:
Haus- und Hofformen, Raum- und Funktionsprogramm, Planungsbeispiele, Bauplanskizzen, Umbauten, Gebäudesanierung; Wirtschaftsgebäude: Gebäude und bauliche Anlagen für die Tierhaltung, Lagerung und Konservierung des Erntegutes, sonstige Bauten.
Bauplanung; Baurecht; Raumplanung; Baufinanzierung und Bauförderung; Brandverhütung und Unfallschutz.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht ist auf die ständig fortschreitende Entwicklung Bedacht zu nehmen. Insbesondere sind den Schülerinnen und Schülern Vor- und Nachteile verschiedener Arbeitsverfahren und die damit verbundenen Kosten nahe zu bringen. Technische Einzelheiten sind nur soweit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen und Geräte von Bedeutung ist. Durch verstärkten Einsatz verschiedener Hilfsmittel (Dia, Modelle, Kurzfilme,…) ist der theoretische Unterricht anschaulich und praxisnah zu gestalten.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind grundlegende Kenntnisse über die Botanik, den Boden, Klima- und Wetterkunde, Pflanzenernährung, Pflanzenschutz sowie Kultur und Nutzung der wichtigsten Pflanzen des Acker- und Grünlandes zu vermitteln. Das Verantwortungsbewusstsein für die Erhaltung unserer Umwelt soll geweckt werden. Neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen sind auch ökologisch und biologische Aspekte aufzuzeigen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Botanik: Bau und Leben der Pflanze, Einteilung des Pflanzenreiches (Erweiterungsstoff: Pflanzen mit regionaler Bedeutung), Klima, Witterung, Wetter.
Bodenkunde und Chemie: Entstehung, Einteilung und Aufbau des Bodens als elementarer Produktionsfaktor, Bodenbearbeitung.
Pflanzenernährung und Düngung: Pflanzennährstoff und Düngungsarten (Erweiterungsstoff: Bodenuntersuchung und Auswertung, Nährstoffkreislauf).
Pflanzenzüchtung und Saatgut.
Pflanzengesundheit: Ziele, Bedeutung und Methoden im Pflanzenschutz unter besonderer Berücksíchtigung der Umwelt.
Biologischer Landbau; Fruchtfolge.
Spezieller Pflanzenbau:
Ackerbau: Getreide, Hackfrüchte, Ölfrüchte, Eiweißpflanzen (Erweiterungsstoff: Feldfutterbau, Grünland, Energiepflanzen). Sonderkulturen unter Berücksichtigung der regionalen Bedeutung; Vertiefung und Aktualisierung des Lehrstoffes der zweiten Schulstufe (Erweiterungsstoff: Grundlagen der Chemie - maturaführende Fachrichtung).
Didaktische Grundsätze:
Produktionstechnische und gesetzlich aktuelle Rahmenbedingungen sowie regionale Gegebenheiten sind vordergründig zu vermitteln. Vorhandene Lehrmittel und der Lehrbetrieb sind in den Unterricht mit einzubeziehen. In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit zu schreiben.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern ist die Bedeutung des Obstbaues, besonders im bäuerlichen Betrieb, aufzuzeigen. Grundkenntnisse über die Erzeugung und Verwertung von Qualitäts- und Pressobst in Erwerbs- und Streuobstanlagen sind zu vermitteln. Auf die aktuelle Marktsituation ist bei der Produktion, der Verwertung und der Vermarktung von Obst besonders Wert zu legen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Wirtschaftliche Bedeutung des Obstbaues im Burgenland. Organe der Obstgehölze und ihre Aufgaben, Befruchtung und Fruchtbildung, Befruchtungsverhältnisse, Ausdünnung.
Züchtung und Vermehrung: generative Vermehrung, vegetative Vermehrung, Heranzucht von Obstbäumen.
Schnittmaßnahmen und Erziehung: Ziele des Baumschnittes;
Wuchsgesetze: Schnittbegriffe, Schnittarten.
Errichtung einer Obstanlage: Wahl des Standortes, Bodenvorbereitung und Pflanzung.
Nährstoffversorgung und Bodenpflege der Obstgehölze.
Die einzelnen Obstarten: Apfel, Birne, Pfirsich und Nektarine, Marille, Zwetschke, Kirsche, Weichsel, Walnuss, Haselnuss, Johannisbeere, Erdbeere, Himbeere, Brombeere, Holunder, Heidelbeere und Preiselbeere; wirtschaftliche Aspekte;
Standortansprüche, Unterlagen und Anbauformen sowie die wichtigsten Sorten.
Zeitpunkt und Durchführung der Ernte; Lagerung;
Qualitätsklassengesetz; Sortierung und Vermarktung
(Genossenschaften, Selbstvermarktung).
Obstverwertung: Abfindungsbrennrecht; Erzeugung von
Qualitätsbränden und Likören: Erzeugung von Fruchtsäften bäuerlicher Art, von Obstessig, Fruchtessig und Dörrobst, Obstsaft.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat auf die strukturellen Voraussetzungen des
burgenländischen Obstbaues Bedacht zu nehmen.
Beim Einsatz aller im Obstbau erforderlichen Produktionsmittel ist besonders auf die Umweltverträglichkeit aufmerksam zu machen.
Moderne Erkenntnisse bei Produktions- und Verwertungsmaßnahmen sind in den Unterricht einzugliedern.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Pflanzenbau, Weinbau, Landtechnik, Betriebswirtschaft und Marketing sind herzustellen. Der Unterricht ist anschaulich zu gestalten und durch Exkursionen praxisnah zu ergänzen.
Gemüsebau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die zur erfolgreichen Erzeugung und Vermarktung von Gemüse erforderlich sind.
Das Verständnis für die Notwendigkeit der Erzeugung von Qualitätsprodukten ist zu wecken. Die Schülerinnen und Schüler sind zu verantwortungsbewusstem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu erziehen, wobei auf die Möglichkeiten der biologischen Kulturführung und des Einsatzes von Nützlingen hinzuweisen ist.
Lehrstoff:
1., 2. , 4. bzw. 3. Schulstufe
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Gemüsebau;
Nährstoffhaushalt, Düngung, Fruchtfolge; Anbau, Pflanzenanzucht, Auspflanzung; Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz, Bewässerung; Kulturführung im Freiland und Gewächshaus; Einsatz von Mulchmaterial, Vliesabdeckung;
Ernteverfahren, Lagerung, Lieferaufbereitung;
Vermarktungsmöglichkeiten, Vertragsanbau, Erzeugerinnen- und Erzeugergemeinschaften; Kulturführung der speziellen Gemüsearten; biologischer Gemüsebau.
Didaktische Grundsätze:
Zeitgemäße Kulturverfahren sind zu vermitteln, ebenso Anregungen zu einer marktorientierten Produktion. Den Schülerinnen und Schülern sind die Vor- und Nachteile verschiedener Arbeitsverfahren in Bezug auf Arbeitsbelastung, Technik und Kosten nahe zu bringen. Auf das Erkennen von Gemüsekrankheiten und Schädlingen und deren Bekämpfung ist besonderes Augenmerk zu legen. Der Unterricht ist praxisnah und anschaulich zu gestalten.
Weinbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind Kenntnisse über die für das Produktionsgebiet geeigneten Rebsorten und Veredelungsunterlagen sowie über die erforderlichen Kultur- und Pflegemaßnahmen im Weingarten zu vermitteln. Die Notwendigkeit eines marktgerechten Verhaltens und der Erzeugung von Qualitätsprodukten ist einsichtig zu machen. Über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ist ein Überblick zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu erziehen.
Lehrstoff:
1., 2., 3. bzw. 4. Schulstufe
Entwicklung, Verarbeitung und wirtschaftliche Bedeutung des Weinbaues.
Die Rebe: Organe, Rebsorten und Unterlagen.
Rebenzüchtung und Rebenvermehrung.
Rebschule: Rebenverkehrsgesetz.
Anlage eines Weingartens: gesetzliche Bestimmungen, Standortansprüche, Bodenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung.
Pflegemaßnahmen: Pflege der Junganlage, Rebschnitt, Erziehungssysteme und Unterstützungsmöglichkeiten, Grünarbeiten, Bodenpflege und Düngung.
Rebschutz: Krankheiten und Schädlinge; Mittelkunde; Ausbringungsverfahren; Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln; Erste Hilfe bei Vergiftungen. Integrierter Pflanzenschutz.
Aktuelle Weinbaufragen; betriebswirtschaftliche Aspekte.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, insbesondere Pflanzenbau, Landtechnik, Betriebswirtschaft und Marketing, sind herzustellen. Der Unterricht ist durch Anleitung zu ständigem Beobachten von Naturvorgängen sowie durch Erkennungs- und Bestimmungsübungen praxisnah zu gestalten. Betriebsvergleiche, Fachexkursionen und Demonstrationen sind zum Zweck der Vertiefung des Lehrstoffes in den Unterricht einzuplanen.
Auf neue Erkenntnisse in der Rebzüchtung und Qualitätsproduktion ist Bedacht zu nehmen. Veränderungen am Markt sind in der Produktion zu berücksichtigen. Auf die Unfallverhütung, besonders beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ist zu achten.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit
durchzuführen.
Kellerwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Bedeutung einer zeitgemäßen Kellerwirtschaft als Voraussetzung für die Erzeugung von hochqualitativen Weinen ist den Schülerinnen und Schülern bewusst zu machen. Es soll daher, ausgehend von einer sorgfältigen Ernte und Verarbeitung des Traubenmaterials, auf eine spezielle Behandlung und Pflege des Mostes und des Weines intensiv eingegangen werden. Auf die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und die Bildung eines gediegenen Beurteilungsvermögens ist zu achten. Besonderes Augenmerk ist auf die Marktbeobachtung und auf die Beachtung von Konsumgewohnheiten zu legen. Das Verständnis für die Notwendigkeit der Erzeugung von hochqualitativen Weinen soll geweckt und gefördert werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie.
Vorbereitung und Durchführung der Weinlese.
Traubenverarbeitung: Mostgewinnung, Mostbestandteile, Mostanalyse, Mostbehandlung; neue önologische Verfahren zur Verbesserung; Traubensafterzeugung; diverse Verfahren der Vinifikation.
Methoden der Rotwein-, Weißwein- und Rosébereitung. Biologische Stabilisierung der Weine.
Kellereinrichtungen: Presshaus, Keller, Weinbehälter,
Kellereimaschinen, Geräte.
Einführung ins österreichische Weinrecht.
Weine besonderer Reife und Leseart (Prädikatsweinbereitung).
Alkoholische Gärung.
Weinanalytik, Weinbeurteilung, Weinbehandlung.
Weinstabilisierung, Flaschenfüllung, Flaschenausstattung,
Flaschenverpackung und Lagerung.
Weinpräsentation, Weinverkauf und Versand.
Kellerbuchführung.
Versetzte Weine und andere Weinerzeugnisse.
Fehler und Krankheiten der Weine.
Weinverkostung, Weinansprache, qualitätsverbessernde
Verfahren.
Rechtliche Bestimmungen zur Weinbereitung und Vermarktung.
Technik der Flaschenfüllung.
Flaschenlager.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und unter Einsatz von Lehrmitteln praxisnah darzustellen. Mittels Laborversuchen sind Grundkenntnisse der Most- und Weinanalytik zu vermitteln. Die Besprechung der Geräte, Maschinen und sonstigen Kellereieinrichtungen soll bei der Behandlung der einzelnen Fachkapitel erfolgen. Weiters sind Querverbindungen zu anderen Gegenständen (Weinbau, Landtechnik, Rechts- und Steuerkunde, Wirtschaftskunde) herzustellen.
Lehrausgänge und Lehrfahrten in gut geführte Betriebe sind durchzuführen. Der Unfallverhütung und der Erläuterung von Sicherheitsvorschriften ist besonderes Augenmerk zu schenken. Auf die Verantwortung bei der Verwendung verschiedener Weinbehandlungsmittel ist hinzuweisen (Österreichisches Weinrecht). Die Gefährlichkeit des Gärgases ist den Schülerinnen und Schülern bewusst zu machen.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im praktischen Unterricht ist das theoretisch erworbene Wissen in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form anzuwenden. Handwerkliche Fertigkeiten sowie Arbeitstechniken und Arbeitsvorteile sind zu vermitteln und zu üben. Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Durchführung der Arbeiten zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und sicheren Arbeitsweise anzuhalten.
Der Versuchstätigkeit ist durch die Anlage von Versuchen, der ständigen Beobachtung und Auswertung, eine besondere Bedeutung beizumessen.
Lehrstoff:
Pflanzenbau einschließlich Gemüsebau:
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen
(Erkennungs-, Bestimmungs-, Beurteilungsübungen);
Bodenbearbeitung; Aussaat und Pflanzenanzucht; Anbau-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten; Maßnahmen zur Ernteverfrühung; ernte- und verkaufsgerechte Aufbereitung;
Kulturführung im Freiland und Gewächshaus; richtige und zeitgemäße Bewässerung; Lagerung von Feldfrüchten und Futterkonservierung, Pflanzenschutz.
Landtechnik und Baukunde:
Holzbearbeitung: Handhabung und Instandhaltung der wichtigsten Werkzeuge, Anfertigen von einfachen Werkstücken; Reparaturen.
Metallbearbeitung: Werkstatteinrichtung; Materialkunde;
verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbearbeitung;
Herstellung einfacher Werkstücke; einfache Reparaturen;
Wartung, Pflege, Einstellung und Inbetriebnahme landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.
Baukunde: Handhabung der gebräuchlichsten Bauwerkzeuge;
Messgeräte und Bauhilfsmittel; einfache bauliche Instandsetzungsarbeiten.
Obstbau:
Pflanzung, Schnitt und Erziehung; Bodenpflege; Düngung;
Pflanzenschutz und Wasserversorgung; Ernte, Sortierung und Lagerung; Obstverwertung.
Weinbau:
Grundstücksvorbereitung; Pflanzung; Pflege der Junganlage;
Rebschnitt; Erziehung und Grünarbeiten; Bodenpflege und Düngung; Rebschutz; praktische Sortenkunde.
Kellerwirtschaft:
Weinlese; Traubenverarbeitung, Maische- und Mostbehandlung;
Beobachtung des Gärverlaufs; Weinuntersuchung und Weinbehandlung; Weinstabilisierung und Flaschenfüllung;
Bedienung und Wartung von Kellereieinrichtungen; Verkostung und Bewertung von Weinen.
Didaktische Grundsätze:
Der praktische Unterricht hat in engem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Unterricht ist in Form von praktischen Übungen, Versuchen, Besichtigungen und Demonstrationen zu führen.
Auf typische Arbeitsunfälle ist ständig hinzuweisen. Sicherheitsvorschriften und Betriebsanleitungen sind genau einzuhalten.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss das gesamte Praxisprogramm absolvieren und durch schriftliche Aufzeichnungen nachweisen.
Der praktische Unterricht kann auch in Projektarbeiten einbezogen werden. Kurse können auch in Blockform im Rahmen des jeweiligen Gegenstandes abgehalten werden.
Anlage B/3
Lehrplan
der landwirtschaftlichen Fachschulen
Fachrichtung: Weinbau und Kellerwirtschaft
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln befähigt werden. Die Freude am Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur soll geweckt und eine kritische Auseinandersetzung mit den Massenmedien gefördert werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Erzählen: Sagen; Märchen; Erlebniserzählung.
Zusammenfassen und Erörtern: Inhaltsangabe; Kurzfassung;
Exzerpt; Protokoll; Fachreferat; Argumentation.
Wahrnehmen, Beschreiben, Schildern: Vorgangsbeschreibung;
Gegenstandsbeschreibung; Personenbeschreibung; Charakteristik.
Massenmedien und Berichte: Berichte; Medien.
Mündliche und schriftliche Kommunikation, Rhetorik: privater und geschäftlicher Briefverkehr; Grundregeln der Kommunikation; Sprecherziehung; freie Rede; Referat;
Präsentation; Diskussion; Argumentation; Sprachentwicklung.
Rechtschreibung, Grammatik, Stil: Wortschatzübung;
Fremdwörter.
Literatur: Buch; Theater; Gedicht.
Didaktische Grundsätze:
Anhand von lebensnahen Beispielen soll bei den Schülerinnen und Schülern sowohl Freude und Interesse an der Sprache als auch Phantasie und Kreativität geweckt werden. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Lebende Fremdsprache - Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zum Gebrauch der Fremdsprache im Alltag und im Beruf befähigen. Sie sollen Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich in der Fremdsprache verständigen können.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem täglichen
Leben.
Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen.
Didaktische Grundsätze:
Durch lebensnah gestaltete Sprechsituationen soll die Fremdsprache geübt werden. Hören, Lesen und Verstehen sollen die notwendigen schriftlichen Arbeiten ergänzen.
Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit
durchzuführen.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und diese rasch und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens ist zu verbessern.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur Genauigkeit und Sorgfalt bei der Lösung der Aufgaben und zu exaktem Denken zu erziehen.
Lehrstoff:
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Sinn für das Wesen und den Wert demokratischer Lebensformen ist zu wecken. Das Verständnis und die Bereitschaft für ein sinnvolles und geordnetes Zusammenleben und Zusammenarbeiten in familiären, örtlichen und allen anderen Lebensbereichen ist zu fördern. Die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler über die Grundzüge der österreichischen Verfassung und den Aufbau des Staates sind zu vertiefen.
Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen, verantwortungsbewussten Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewusst zu machen ist.
Lehrstoff:
1., 2. , 4. bzw. 3. Schulstufe
Der Mensch und die Gesellschaft: Familie; religiöse,
wirtschaftliche, politische und andere Gruppen.
Der Staat und seine Staatsbürgerinnen und Staatsbürger:
Aufgaben und Bauelemente; Staats- und Regierungsformen; Rechte und Pflichten.
Die österreichische Bundesverfassung: Demokratisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität; umfassende Landesverteidigung.
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern:
Föderalismus, Zentralismus.
Die Gemeinde: Gemeindeorgane; eigener und übertragener
Wirkungsbereich.
Das Land: Gesetzgebung und Vollziehung.
Der Bund: Gesetzgebung; Einrichtungen der direkten Demokratie;
Vollziehung.
Kontrolle der Gesetzgebung und Verwaltung: Rechnungshof, Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft.
Berufsvertretungen: Kammern und Gewerkschaften.
Wesen und Sinn der Politik; Weltanschauungen, politische Ideologien; die politischen Parteien Österreichs; Österreich und die Völkergemeinschaft; Völkerrecht; Diplomatie; überstaatliche Organisationen.
Didaktische Grundsätze:
Anhand aktueller Tagesereignisse und unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel ist das kritische Auseinandersetzen mit politischen Fragen zu üben.
Besonderer Wert ist auf die Verwirklichung der Demokratie in allen Bereichen der Gemeinschaft und des Lebens zu legen. Das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler soll gefördert werden.
Durch lebensnahe Aufgabenstellungen und Fallbeispiele vor allem aus dem Gemeindebereich sollen den Schülerinnen und Schülern gesellschaftliche Probleme nahe gebracht werden. Die Möglichkeit, in der Schulgemeinschaft Verantwortung zu übernehmen, ist für den Unterricht zu nutzen.
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer bewussten und sinnvollen Lebensgestaltung und Berufsplanung sowie zu sozialem Verhalten anzuleiten. Sie sollen erkennen lernen, dass gute Umgangsformen und Verhaltensregeln sowohl das Einordnen in die Gesellschaft als auch sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit erleichtern.
Den Schülerinnen und Schülern ist einsichtig zu machen, dass Persönlichkeitsbildung und Persönlichkeitsentfaltung das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Bedeutung der Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele ist den Schülerinnen und Schülern nahe zu bringen.
Eine positive Einstellung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu stärken.
Die besondere Verantwortung bei der Erziehung der Kinder ist klar zu machen.
Die Freude an sinnvoller Freizeitgestaltung ist zu fördern.
Lehrstoff:
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport" hat der physischen und psychischen Entwicklung zu dienen. Es sollen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit gesteigert, die Gesundheit gefördert, Haltungsfehlformen verhindert und positive Charaktereigenschaften entfaltet werden.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Bedeutung des Sports zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und Lebensfreude, auch über die Schulzeit hinaus, zu vermitteln.
Körpermobilisation und Ausdauer sind zu fördern.
Die Entwicklung eines funktionstüchtigen Körpers ist eine wichtige Voraussetzung für die geistige Lernbereitschaft, Arbeitsfähigkeit und geistiges und soziales Wohlbefinden. Es soll eine möglichst allseitige, körperliche Grundausbildung vermittelt werden, um den durch einseitige Belastungen entstehenden gesundheitlichen Schäden entgegenzuwirken.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundausbildung in Gymnastik; Leichtathletik; Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen; Sportspiele, Wettkampf und Ballspiele; Boden- und Geräteturnen; Koordinationsübungen, Schwimmen; Wintersport und Wandern.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist nach örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, dass diese Freude bereiten. Auf Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen und dabei Fairness, Disziplin sowie Verantwortung für den Körper zu vermitteln.
Elektronische Daten- und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern soll ein Überblick über den Aufbau, die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten der modernen Informationstechnologie vermittelt und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Der Umgang mit Hard- und Software soll erlernt werden, ebenso wie die Anwendung von Internet, E-Mail-Verkehr und weiteren Kommunikationstechniken. Die Nutzung von Standardsoftware für schulische, private und berufliche Zwecke soll den Schülerinnen und Schülern nahe gebracht werden. Die geltenden Rechts- und Normvorschriften der Kommunikationstechnologie sind zu vermitteln. Durch die Erlangung zusätzlicher Qualifikationen (Zertifikate) sollen die Schülerinnen und Schüler im Stande sein, auf die Herausforderungen und raschen Entwicklungen im Berufsleben zu reagieren.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie: Hardware; Software;
aktuelle Betriebssysteme; Datenverwaltung; Datenschutz;
rechtliche Bestimmungen; Ergonomie am Arbeitsplatz.
Standardsoftware: Textverarbeitung; Webdesign; Präsentationen;
Tabellenkalkulation; Datenbanken; Grafikprogramm.
Aktuelle Fachprogramme: Fächerübergreifende Verwendungen.
Internet und E-Mail: Wissensmanagement, Kommunikation im „www".
Datenaustausch mit peripheren Maschinen und Geräten: GPRS;
GPS.
Didaktische Grundsätze:
Freude und Interesse an der Informationstechnologie soll geweckt werden. Selbständiges, projektorientiertes, fächerübergreifendes Arbeiten ist zu fördern. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass jeder einen eigenen PC-Arbeitsplatz zur Verfügung hat.
Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Die wichtigsten Bestimmungen des Privat-, des Sozial- und Steuerrechtes sowie jene Gesetze, deren Kenntnis für den künftigen Beruf von wesentlicher Bedeutung sind, sind darzustellen.
Das Verständnis für das Recht in seiner Sozial- und Ordnungsfunktion ist zu wecken und zu fördern.
Die Kenntnis der wichtigsten Rechtsvorschriften privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur soll die Schülerin oder den Schüler befähigen, eigenverantwortlich und gesetzestreu zu handeln.
Lehrstoff:
2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Recht und Rechtsordnung: Begriff, Zweck und Arten des Rechtes;
Aufbau der Rechtsordnung; Rechtsbereiche; Rechtsquellen;
Erkennbarkeit des Rechtes.
Verwaltung: Behörden; Verfahrensrecht; Partei und Beteiligte;
Bescheid; Rechtsmittel.
Gerichte: Aufbau und Zuständigkeit; Strafprozess, Zivilprozess; Verhandlung und Urteil; Rechtsmittel. Rechtsanwalt und Notar.
Privatrecht - Ausgewählte Kapitel.
Personenrecht: Natürliche und juristische Personen; Rechts- und Handlungsfähigkeit; Sachwalterinnen- und Sachwalterschaft.
Familienrecht: Eherecht, eheliches Güterrecht; Eltern- und Kindesrecht; Vormundschaft und Kuratel.
Erbrecht: Testament und Vermächtnis; gesetzliche Erbfolge;
Erbvertrag; Erbschaftserwerb.
Sachenrecht: Besitz und Eigentum; Pfandrecht; Dienstbarkeiten;
Reallasten; Nutzungsrecht.
Schuldrecht: Rechtsgeschäfte; wichtige Vertragstypen.
Wichtige Rechtsbereiche für die Landwirtschaft:
Landwirtschaftliches Betriebsrecht; Forstrecht; Jagdrecht;
Wasserrecht; Umweltrecht; Bodenreform; Lebensmittelrecht;
Tierzucht- und Tierschutzrecht.
Sozialrecht:
Sozialversicherung: Gliederung und Organisation; versicherter Personenkreis; Leistungen; Familienlastenausgleich. Aufbau und Zuständigkeit von Behörden, Gerichten, Interessenvertretungen und Versicherungsanstalten.
Schriftliche Eingaben; Ausfüllen von Formblättern;
Inanspruchnahme von Rechtsberatung und Rechtshilfe;
Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
Steuerkunde: Ausfüllen von Formblättern (Steuererklärungen, statistische Erhebungsblätter usw.); Berechnung der Steuern für einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Erstellung von Verträgen (Kauf- und Tauschverträge, Schenkungs- und Erbverträge, Miet-, Pacht- und Leihverträge) und Abwicklung von Rechtsgeschäften an Hand von Fallbeispielen aus der Landwirtschaft.
Landarbeits- und Berufsausbildungsordnung.
Baurecht.
Didaktische Grundsätze:
Eine möglichst lebensnahe Form der Wissensvermittlung ist anzustreben, wobei der Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler in der Behandlung von Beispielen aus dem täglichen Rechtsleben eine wesentliche Bedeutung zukommt.
Einschlägige Lehrausgänge sind im Unterricht vorzubereiten und auszuwerten.
Umweltkunde und Ökologie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sollen die Zusammenhänge zwischen Mensch, Tier und Natur und zwischen ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Bereichen bewusst gemacht werden. Eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler für eigenverantwortliches und nachhaltiges Handeln zur Erhaltung der Lebensgrundlagen ist anzustreben.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler in die Probleme der Gefährdung unserer Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier eingeführt werden. Respekt und Wertschätzung gegenüber allen Lebewesen soll vermittelt werden.
Lehrstoff:
Wirtschaftskunde und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe:
Von den Grundbegriffen der Volkswirtschaft ausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen lernen. Das Interesse am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen und besonders an Entwicklungen der Agrarwirtschaft ist zu wecken, wobei agrarpolitischen und ökologischen Zielsetzungen in der Unterrichtsgestaltung vorrangig Rechnung zu tragen ist. Die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in Produktion und Vermarktung ist zu fördern.
Eine Schwerpunktsetzung nach regionalen Gesichtspunkten soll das Verständnis für notwendige Marketingmaßnahmen wecken.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme; Österreichs Wirtschaft; Wirtschaftsraum, Bevölkerung, Struktur und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige; Wirtschaft und Umwelt; Unternehmensformen; Geld- und Kreditwesen.
Weltwirtschaft und internationale Zusammenschlüsse; Entwicklungshilfe; volkswirtschaftliche Kennzahlen; Grundlagen der Gütererzeugung; Güteraustausch; Konsum und Wirtschaftskreislauf.
Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre: der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion; Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft; Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und aktuelle Situation am Agrarmarkt.
Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre: Entwicklung von Angebot und Nachfrage; Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht; Ziele und Maßnahmen der Agrarpolitik; Funktion und Bedeutung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen: Genossenschaften, Erzeugerringe und sonstige Organisationen im regionalen bzw. produktspezifischen Bereich; Möglichkeiten der Direktvermarktung; Marketing: Grundbegriffe, Marketingsysteme, Marketinginstrumente, Marketingentscheidungen und Fallstudien an Beispielen aus dem regionalen Produktmarketing.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind möglichst viele Bezugspunkte zum aktuellen Wirtschaftsgeschehen herzustellen. Der Lehrstoff soll durch Einbeziehung von Wirtschaftsnachrichten, Statistiken und zeitgemäßen Unterrichtsmedien ergänzt und veranschaulicht werden. Teile des Lehrstoffes können in Form des Projektunterrichtes fachübergreifend erarbeitet werden.
Der Besuch von Absatzveranstaltungen sowie Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Sie sollen die produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Vorgänge im Betrieb erfassen und nach unternehmerischen Gesichtspunkten beurteilen können. Weiters soll ihnen ausreichendes Wissen über aktuelle EU - Förderungen vermittelt werden, damit sie dieses bei der Erarbeitung von Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens berücksichtigen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Rentabilität der Betriebszweige nach den Grundsätzen der Existenzsicherung, Nachhaltigkeit und Umwelterhaltung beurteilen lernen. Das Interesse zur überbetrieblichen Zusammenarbeit (zB Maschinenring) ist zu wecken und zu fördern.
Der Unterricht in landwirtschaftlicher Buchführung soll den Schülerinnen und Schülern jene Kenntnisse vermitteln, welche sie befähigen, selbständig eine den betrieblichen Gegebenheiten entsprechende Buchführung zu machen.
Durch Auswertung der Buchführungsergebnisse soll das
unternehmerische Denken verbessert werden.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Betriebswirtschaft: Produktionsverfahren eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Boden, Arbeit, Kapital); Produktions- und Kostenlehre; Leistungs-Kosten-Rechnung inklusive EU - Förderungen; Investitions- und Finanzierungsrechnung.
Buchführung: Aufgaben, Zwecke und Rechtsquellen der Buchführung; Buchführungsgrenzen und Buchführungssysteme; Doppelte Buchführung (Verfahren und Durchführung).
Didaktische Grundsätze:
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu stehen und ist fächerübergreifend zu gestalten. Übungsbeispiele sind praxisnah zu erstellen, auch unter Verwendung von Unterlagen des landwirtschaftlichen Schulbetriebes. Weiters sind den Beispielen entsprechende und aktuelle Formulare zu verwenden. Die Buchführung ist mit geeigneten Vordrucken und begleitend mit EDV-Programmen durchzuführen.
Den Schülerinnen und Schülern sind als Bestandteil der Pflichtpraxis Aufgaben auch während der Praxiszeit zu stellen. Begleitend zum Unterricht ist das erworbene Wissen im elterlichen Betrieb bzw. in Ermangelung eines solchen zumindest analog zu den Schulbeispielen anzuwenden. Diese Arbeiten haben auch „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger" zu erbringen.
Die von den Schülerinnen und Schülern in den jeweiligen Jahrgängen zu erbringenden Arbeiten sind zusätzlich zu den schriftlichen Leistungsfeststellungen in die Benotung einzubeziehen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind Kenntnisse über Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz, Wartung und Pflege landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte, sowie sonstiger technischer Einrichtungen des landwirtschaftlichen Betriebes zu vermitteln. Auf die Bedeutung eines ökonomischen und ökologischen Einsatzes von Maschinen und Geräten, sowie auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Die Schülerinnen und Schüler sind zur Sorgfalt und Genauigkeit bei der Bedienung landwirtschaftlicher Maschinen und technischer Einrichtungen sowie zu deren Wartung zu erziehen. Weiters sollen sie befähigt werden, Arbeitsketten nach wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten, insbesondere für den überbetrieblichen Maschineneinsatz, einzurichten. Im Lehrstoffbereich Baukunde ist eine Übersicht über die Planung, Errichtung und Funktion von Gebäuden und baulichen Anlagen des landwirtschaftlichen Betriebes einschließlich der Baustoffe und Baumethoden zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sind weiters zur Einsicht zu führen, dass dem Bau von Wirtschaftsgebäuden oder der Sanierung bestehender Objekte eine klare betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Betriebes vorauszugehen hat. Auf das Erkennen und Erhalten wertvoller Bausubstanz ist hinzuweisen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Physik: (Maßeinheiten, Grundlagen der Technik, Werkzeuge: Werkzeugkunde); Werkzeuginstandhaltung; Einrichtung der bäuerlichen Hofwerkstätte; Maschinenelemente; elektrische Energie; elektromagnetische Wellen; Verbrennungsmotoren; Astrophysik.
Traktoren; Transport- und Fördertechnik; Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Düngung und Beregnung; Anbau, Pflege und Pflanzenschutz; Ernte und Innenwirtschaft; Unfallverhütung und Sicherheitsvorschriften; gesetzliche Vorschriften. Überbetrieblicher Maschineneinsatz; Erzeugung und Einsparung von Energie im bäuerlichen Betrieb; Mechanisierungsketten für die Außen- und Innenwirtschaft; Neuheiten am Landmaschinenmarkt; Wartung und Überprüfung laut Betriebsanleitung; Ersatzteilbeschaffung.
Grundlagen des Bauens: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Ver- und Entsorgungsanlagen (Stromversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung).
Heizung; Wärmeschutz; Beleuchtung; das bäuerliche Wohnhaus:
Haus- und Hofformen, Raum- und Funktionsprogramm, Planungsbeispiele, Bauplanskizzen, Umbauten, Gebäudesanierung; Wirtschaftsgebäude: Gebäude und bauliche Anlagen für die Tierhaltung, Lagerung und Konservierung des Erntegutes, sonstige Bauten.
Bauplanung; Baurecht; Raumplanung; Baufinanzierung und Bauförderung; Brandverhütung und Unfallschutz.
Didaktische Grundsätze:
Im Unterricht ist auf die ständig fortschreitende Entwicklung Bedacht zu nehmen. Insbesondere sind den Schülerinnen und Schülern Vor- und Nachteile verschiedener Arbeitsverfahren und die damit verbundenen Kosten nahe zu bringen. Technische Einzelheiten sind nur soweit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen und Geräte von Bedeutung ist. Durch verstärkten Einsatz verschiedener Hilfsmittel (Dia, Modelle, Kurzfilme,…) ist der theoretische Unterricht anschaulich und praxisnah zu gestalten.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind grundlegende Kenntnisse über die Botanik, den Boden, Klima- und Wetterkunde, Pflanzenernährung, Pflanzenschutz sowie Kultur und Nutzung der wichtigsten Pflanzen des Acker- und Grünlandes zu vermitteln. Das Verantwortungsbewusstsein für die Erhaltung unserer Umwelt soll geweckt werden. Neben betriebswirtschaftlichen Überlegungen sind auch ökologisch und biologische Aspekte aufzuzeigen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Botanik: Bau und Leben der Pflanze, Einteilung des Pflanzenreiches (Erweiterungsstoff: Pflanzen mit regionaler Bedeutung), Klima, Witterung, Wetter.
Bodenkunde und Chemie: Entstehung, Einteilung und Aufbau des Bodens als elementarer Produktionsfaktor, Bodenbearbeitung.
Pflanzenernährung und Düngung: Pflanzennährstoff und Düngungsarten (Erweiterungsstoff: Bodenuntersuchung und Auswertung, Nährstoffkreislauf).
Pflanzenzüchtung und Saatgut.
Pflanzengesundheit: Ziele, Bedeutung und Methoden im Pflanzenschutz unter besonderer Berücksichtigung der Umwelt.
Biologischer Landbau; Fruchtfolge.
Spezieller Pflanzenbau:
Ackerbau: Getreide, Hackfrüchte, Ölfrüchte, Eiweißpflanzen (Erweiterungsstoff: Feldfutterbau, Grünland, Energiepflanzen). Sonderkulturen unter Berücksichtigung der regionalen Bedeutung; Vertiefung und Aktualisierung des Lehrstoffes der zweiten Schulstufe (Erweiterungsstoff: Grundlagen der Chemie - maturaführende Fachrichtung).
Didaktische Grundsätze:
Produktionstechnische und gesetzlich aktuelle Rahmenbedingungen sowie regionale Gegebenheiten sind vordergründig zu vermitteln. Vorhandene Lehrmittel und der Lehrbetrieb sind in den Unterricht mit einzubeziehen. In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit zu schreiben.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern ist die Bedeutung des Obstbaues, besonders im bäuerlichen Betrieb, aufzuzeigen. Grundkenntnisse über die Erzeugung und Verwertung von Qualitäts- und Pressobst in Erwerbs- und Streuobstanlagen sind zu vermitteln. Auf die aktuelle Marktsituation ist bei der Produktion, der Verwertung und der Vermarktung von Obst besonders Wert zu legen.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Wirtschaftliche Bedeutung des Obstbaues im Burgenland. Organe der Obstgehölze und ihre Aufgaben, Befruchtung und Fruchtbildung, Befruchtungsverhältnisse, Ausdünnung.
Züchtung und Vermehrung: generative Vermehrung, vegetative Vermehrung, Heranzucht von Obstbäumen.
Schnittmaßnahmen und Erziehung: Ziele des Baumschnittes;
Wuchsgesetze: Schnittbegriffe, Schnittarten.
Errichtung einer Obstanlage: Wahl des Standortes, Bodenvorbereitung und Pflanzung.
Nährstoffversorgung und Bodenpflege der Obstgehölze.
Die einzelnen Obstarten: Apfel, Birne, Pfirsich und Nektarine, Marille, Zwetschke, Kirsche, Weichsel, Walnuss, Haselnuss, Johannisbeere, Erdbeere, Himbeere, Brombeere, Holunder, Heidelbeere und Preiselbeere; wirtschaftliche Aspekte, Standortansprüche, Unterlagen und Anbauformen sowie die wichtigsten Sorten.
Zeitpunkt und Durchführung der Ernte; Lagerung;
Qualitätsklassengesetz; Sortierung und Vermarktung
(Genossenschaften, Selbstvermarktung).
Obstverwertung: Abfindungsbrennrecht; Erzeugung von
Qualitätsbränden und Likören: Erzeugung von Fruchtsäften bäuerlicher Art, von Obstessig, Fruchtessig und Dörrobst, Obstsaft.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat auf die strukturellen Voraussetzungen des
burgenländischen Obstbaues Bedacht zu nehmen.
Beim Einsatz aller im Obstbau erforderlichen Produktionsmittel ist besonders auf die Umweltverträglichkeit aufmerksam zu machen.
Moderne Erkenntnisse bei Produktions- und Verwertungsmaßnahmen sind in den Unterricht einzugliedern.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Pflanzenbau, Weinbau, Landtechnik, Betriebswirtschaft und Marketing sind herzustellen. Der Unterricht ist anschaulich zu gestalten und durch Exkursionen praxisnah zu ergänzen.
Gemüsebau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die zur erfolgreichen Erzeugung und Vermarktung von Gemüse erforderlich sind.
Das Verständnis für die Notwendigkeit der Erzeugung von Qualitätsprodukten ist zu wecken. Die Schülerinnen und Schüler sind zu verantwortungsbewusstem Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu erziehen, wobei auf die Möglichkeiten der biologischen Kulturführung und des Einsatzes von Nützlingen hinzuweisen ist.
Lehrstoff:
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Voraussetzungen für einen erfolgreichen Gemüsebau;
Nährstoffhaushalt, Düngung, Fruchtfolge; Anbau, Pflanzenanzucht, Auspflanzung; Pflegemaßnahmen, Pflanzenschutz, Bewässerung; Kulturführung im Freiland und Gewächshaus; Einsatz von Mulchmaterial, Vliesabdeckung;
Ernteverfahren, Lagerung, Lieferaufbereitung;
Vermarktungsmöglichkeiten, Vertragsanbau, Erzeugerinnen- und Erzeugergemeinschaften; Kulturführung der speziellen Gemüsearten; biologischer Gemüsebau.
Didaktische Grundsätze:
Zeitgemäße Kulturverfahren sind zu vermitteln, ebenso Anregungen zu einer marktorientierten Produktion. Den Schülerinnen und Schülern sind die Vor- und Nachteile verschiedener Arbeitsverfahren in Bezug auf Arbeitsbelastung, Technik und Kosten nahe zu bringen. Auf das Erkennen von Gemüsekrankheiten und Schädlingen und deren Bekämpfung ist besonderes Augenmerk zu legen. Der Unterricht ist praxisnah und anschaulich zu gestalten.
Weinbau
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind Kenntnisse über die für das Produktionsgebiet geeigneten Rebsorten und Veredelungsunterlagen sowie über die erforderlichen Kultur- und Pflegemaßnahmen im Weingarten zu vermitteln. Die Notwendigkeit eines marktgerechten Verhaltens und der Erzeugung von Qualitätsprodukten ist einsichtig zu machen. Über die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften ist ein Überblick zu geben. Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem verantwortungsbewussten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln zu erziehen.
Lehrstoff:
1., 2., 3. bzw. 4. Schulstufe
Entwicklung, Verarbeitung und wirtschaftliche Bedeutung des Weinbaues.
Die Rebe: Organe, Rebsorten und Unterlagen.
Rebenzüchtung und Rebenvermehrung.
Rebschule: Rebenverkehrsgesetz.
Anlage eines Weingartens: gesetzliche Bestimmungen, Standortansprüche, Bodenvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung.
Pflegemaßnahmen: Pflege der Junganlage, Rebschnitt, Erziehungssysteme und Unterstützungsmöglichkeiten, Grünarbeiten, Bodenpflege und Düngung.
Rebschutz: Krankheiten und Schädlinge; Mittelkunde; Ausbringungsverfahren; Vorsichtsmaßnahmen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln; Erste Hilfe bei Vergiftungen. Integrierter Pflanzenschutz.
Aktuelle Weinbaufragen; betriebswirtschaftliche Aspekte.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Bedacht zu nehmen. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, insbesondere Pflanzenbau, Landtechnik, Betriebswirtschaft und Marketing, sind herzustellen. Der Unterricht ist durch Anleitung zu ständigem Beobachten von Naturvorgängen sowie durch Erkennungs- und Bestimmungsübungen praxisnah zu gestalten. Betriebsvergleiche, Fachexkursionen und Demonstrationen sind zum Zweck der Vertiefung des Lehrstoffes in den Unterricht einzuplanen.
Auf neue Erkenntnisse in der Rebzüchtung und Qualitätsproduktion ist Bedacht zu nehmen. Veränderungen am Markt sind in der Produktion zu berücksichtigen. Auf die Unfallverhütung, besonders beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ist zu achten.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Kellerwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Bedeutung einer zeitgemäßen Kellerwirtschaft als Voraussetzung für die Erzeugung von hochqualitativen Weinen ist den Schülerinnen und Schülern bewusst zu machen. Es soll daher, ausgehend von einer sorgfältigen Ernte und Verarbeitung des Traubenmaterials, auf eine spezielle Behandlung und Pflege des Mostes und des Weines intensiv eingegangen werden. Auf die Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und die Bildung eines gediegenen Beurteilungsvermögens ist zu achten. Besonderes Augenmerk ist auf die Marktbeobachtung und auf die Beachtung von Konsumgewohnheiten zu legen. Das Verständnis für die Notwendigkeit der Erzeugung von hochqualitativen Weinen soll geweckt und gefördert werden.
1., 2., 4. bzw. 3. Schulstufe
Grundbegriffe der anorganischen und organischen Chemie.
Vorbereitung und Durchführung der Weinlese.
Traubenverarbeitung: Mostgewinnung, Mostbestandteile, Mostanalyse, Mostbehandlung; neue önologische Verfahren zur Verbesserung; Traubensafterzeugung; diverse Verfahren der Vinifikation.
Methoden der Rotwein-, Weißwein- und Rosébereitung. Biologische Stabilisierung der Weine.
Kellereinrichtungen: Presshaus, Keller, Weinbehälter,
Kellereimaschinen, Geräte.
Einführung ins österreichische Weinrecht.
Weine besonderer Reife und Leseart (Prädikatsweinbereitung).
Alkoholische Gärung.
Weinanalytik, Weinbeurteilung, Weinbehandlung.
Weinstabilisierung, Flaschenfüllung, Flaschenausstattung,
Flaschenverpackung und Lagerung.
Weinpräsentation, Weinverkauf und Versand.
Kellerbuchführung.
Versetzte Weine und andere Weinerzeugnisse.
Fehler und Krankheiten der Weine.
Weinverkostung, Weinansprache, qualitätsverbessernde
Verfahren.
Rechtliche Bestimmungen zur Weinbereitung und Vermarktung.
Technik der Flaschenfüllung.
Flaschenlager.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist in Verbindung mit den praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und unter Einsatz von Lehrmitteln praxisnah darzustellen. Mittels Laborversuchen sind Grundkenntnisse der Most- und Weinanalytik zu vermitteln. Die Besprechung der Geräte, Maschinen und sonstigen Kellereieinrichtungen soll bei der Behandlung der einzelnen Fachkapitel erfolgen. Weiters sind Querverbindungen zu anderen Gegenständen (Weinbau, Landtechnik, Rechts- und Steuerkunde, Wirtschaftskunde) herzustellen.
Lehrausgänge und Lehrfahrten in gut geführte Betriebe sind durchzuführen. Der Unfallverhütung und der Erläuterung von Sicherheitsvorschriften ist besonderes Augenmerk zu schenken. Auf die Verantwortung bei der Verwendung verschiedener Weinbehandlungsmittel ist hinzuweisen (Österreichisches Weinrecht). Die Gefährlichkeit des Gärgases ist den Schülerinnen und Schülern bewusst zu machen.
In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Im praktischen Unterricht ist das theoretisch erworbene Wissen in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form anzuwenden. Handwerkliche Fertigkeiten sowie Arbeitstechniken und Arbeitsvorteile sind zu vermitteln und zu üben. Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Durchführung der Arbeiten zu Gewissenhaftigkeit, Sorgfalt und Genauigkeit zu erziehen sowie zu einer wirtschaftlichen und sicheren Arbeitsweise anzuhalten.
Der Versuchstätigkeit ist durch die Anlage von Versuchen, der ständigen Beobachtung und Auswertung, eine besondere Bedeutung beizumessen.
Lehrstoff:
Pflanzenbau einschließlich Gemüsebau:
Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen
(Erkennungs-, Bestimmungs-, Beurteilungsübungen);
Bodenbearbeitung; Aussaat und Pflanzenanzucht; Anbau-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten; Maßnahmen zur Ernteverfrühung; ernte- und verkaufsgerechte Aufbereitung;
Kulturführung im Freiland und Gewächshaus; richtige und zeitgemäße Bewässerung; Lagerung von Feldfrüchten und Futterkonservierung, Pflanzenschutz.
Landtechnik und Baukunde:
Holzbearbeitung: Handhabung und Instandhaltung der wichtigsten Werkzeuge, Anfertigen von einfachen Werkstücken; Reparaturen.
Metallbearbeitung: Werkstatteinrichtung; Materialkunde;
verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbearbeitung;
Herstellung einfacher Werkstücke; einfache Reparaturen;
Wartung, Pflege, Einstellung und Inbetriebnahme landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte.
Baukunde: Handhabung der gebräuchlichsten Bauwerkzeuge;
Messgeräte und Bauhilfsmittel; einfache bauliche Instandsetzungsarbeiten.
Obstbau:
Pflanzung, Schnitt und Erziehung; Bodenpflege; Düngung;
Pflanzenschutz und Wasserversorgung; Ernte, Sortierung und Lagerung; Obstverwertung.
Weinbau:
Grundstücksvorbereitung, Pflanzenmaterial, Pflanzung; Pflege der Junganlage; Rebschnitt; Erziehung und Grünarbeiten;
Bodenpflege und Düngung; Rebschutz; praktische Sortenkunde.
Kellerwirtschaft:
Weinlese; Traubenverarbeitung, Maische- und Mostbehandlung;
Beobachtung des Gärverlaufs; Weinuntersuchung und Weinbehandlung; Weinstabilisierung und Flaschenfüllung;
Bedienung und Wartung von Kellereieinrichtungen; Verkostung, Weinansprache; Bewertung von Weinen und ähnlichen Getränken.
Didaktische Grundsätze:
Der praktische Unterricht hat in engem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Unterricht ist in Form von praktischen Übungen, Versuchen, Besichtigungen und Demonstrationen zu führen.
Auf typische Arbeitsunfälle ist ständig hinzuweisen. Sicherheitsvorschriften und Betriebsanleitungen sind genau einzuhalten.
Jede Schülerin und jeder Schüler muss das gesamte Praxisprogramm absolvieren und durch schriftliche Aufzeichnungen nachweisen.
Der praktische Unterricht kann auch in Projektarbeiten einbezogen werden. Kurse können auch in Blockform im Rahmen des jeweiligen Gegenstandes abgehalten werden.
Anlage B/5
Lehrplan
der landwirtschaftlichen Fachschule
Fachrichtung: Ländliche Hauswirtschaft
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln befähigt werden. Die Freude am Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur soll geweckt und eine kritische Auseinandersetzung mit den Massenmedien gefördert werden.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Erzählen: Sagen; Märchen; Erlebniserzählung.
Zusammenfassen und Erörtern: Inhaltsangabe; Kurzfassung;
Exzerpt; Protokoll; Fachreferat; Argumentation.
Wahrnehmen, Beschreiben, Schildern: Vorgangsbeschreibung;
Gegenstandsbeschreibung; Personenbeschreibung; Charakteristik.
Massenmedien und Berichte: Berichte; Medien.
Mündliche und schriftliche Kommunikation, Rhetorik: privater und geschäftlicher Briefverkehr; Grundregeln der Kommunikation; Sprecherziehung; freie Rede; Referat;
Präsentation; Diskussion; Argumentation; Sprachentwicklung.
Rechtschreibung, Grammatik, Stil: Wortschatzübung;
Fremdwörter.
Literatur: Buch; Theater; Gedicht.
Didaktische Grundsätze:
Anhand von lebensnahen Beispielen soll bei den Schülerinnen und Schülern sowohl Freude und Interesse an der Sprache als auch Phantasie und Kreativität geweckt werden. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine einstündige Schularbeit durchzuführen.
Lebende Fremdsprache - Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zum Gebrauch der Fremdsprache im Alltag und im Beruf befähigen. Sie sollen Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich in der Fremdsprache verständigen können.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem täglichen
Leben.
Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen.
Didaktische Grundsätze:
Durch lebensnah gestaltete Sprechsituationen soll die Fremdsprache geübt werden. Hören, Lesen und Verstehen sollen die notwendigen schriftlichen Arbeiten ergänzen.
Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit
durchzuführen.
Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die im Berufsleben anfallenden rechnerischen Probleme zu erfassen und diese rasch und sicher zu lösen. Die Sicherheit in der Beherrschung des mündlichen und schriftlichen Rechnens ist zu verbessern.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur Genauigkeit und Sorgfalt bei der Lösung der Aufgaben und zu exaktem Denken zu erziehen.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Allgemeines Rechnen: Maße und Gewichte; Grundrechnungsarten
mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Bruchzahlen;
Durchschnittsrechnungen; Verhältnisrechnungen;
Schlussrechnungen; Prozent- und Promillerechnungen; Zins- und Zinseszinsenrechnungen; grafische Darstellungen; Feldmessen.
Angewandtes Rechnen: Rechenbeispiele aus den Fachgebieten.
Spezielle Beispiele der jeweiligen Fachrichtung: Nährwert-, Broteinheits-, und Preisberechnungen; Kredit und Ratenkauf.
Didaktische Grundsätze:
Durch die Verwendung von Beispielen aus der Praxis ist der Unterricht lebensnah zu gestalten.
Kopfrechnen, Schätzen, die Handhabung von Tabellen, Statistiken, Faustzahlenbüchern sowie technischer Hilfsmittel und Rechenvorteile sind zu üben und anzuwenden.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Sinn für das Wesen und den Wert demokratischer Lebensformen ist zu wecken. Das Verständnis und die Bereitschaft für ein sinnvolles und geordnetes Zusammenleben und Zusammenarbeiten in familiären, örtlichen und allen anderen Lebensbereichen ist zu fördern. Die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler über die Grundzüge der österreichischen Verfassung und den Aufbau des Staates sind zu vertiefen.
Große Bedeutung kommt der Bildung eines kritischen, verantwortungsbewussten Urteilsvermögens und der Erziehung zur aktiven Mitgestaltung und Mitverantwortung im öffentlichen Leben zu.
In der Agrarpolitik sind vor allem die gesamtwirtschaftlichen Verflechtungen verständlich zu machen, wobei die Bedeutung der Landwirtschaft für die Gesellschaft bewusst zu machen ist.
Lehrstoff:
Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einer bewussten und sinnvollen Lebensgestaltung und Berufsplanung sowie zu sozialem Verhalten anzuleiten. Sie sollen erkennen lernen, dass gute Umgangsformen und Verhaltensregeln sowohl das Einordnen in die Gesellschaft als auch sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit erleichtern.
Den Schülerinnen und Schülern ist einsichtig zu machen, dass Persönlichkeitsbildung und Persönlichkeitsentfaltung das ganze Leben hindurch notwendig sind.
Die Bedeutung der Gesunderhaltung von Körper, Geist und Seele ist den Schülerinnen und Schülern nahe zu bringen.
Eine positive Einstellung zur Partnerschaft sowie das Verständnis für die Notwendigkeit einer sinnvollen Arbeitsteilung und Zusammenarbeit sind zu wecken und zu stärken.
Die besondere Verantwortung bei der Erziehung der Kinder ist klar zu machen.
Die Freude an sinnvoller Freizeitgestaltung ist zu fördern.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Freizeiterziehung: Anregungen zur sinnvollen Freizeitgestaltung; Feste und Feiern in der Familie und Gemeinschaft; Einführung in das Kunstschaffen; bäuerliches Kulturgut; musische Betätigung.
Gemeinschaftserziehung: Zusammenleben in Schule und Internat; Mitbestimmung und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler; Jugendschutzgesetz; Lernhilfen.
Persönlichkeitserziehung: der Mensch und seine Entwicklungsstufen; Werteerziehung; persönliche Lebensgestaltung; Berufsausbildung, Fortbildung und Erwachsenenbildung.
Gesundheitslehre: der Körper und seine Funktionen, Erkrankungen und Schäden; Maßnahmen zur Gesunderhaltung; Gefährdung der Gesundheit durch die Umwelt; Umweltschutz.
Geschlechtserziehung: körperliche, geistige und seelische Reifungsvorgänge und ihre Bewältigung; Bedeutung des Geschlechtlichen für den Menschen.
Die Familie und ihre Funktion: Voraussetzungen für die Familiengründung; Partnerinnen- und Partnerwahl; Bedeutung der Familie für die Entwicklung des Kindes; Familie als Erziehungsgemeinschaft; Erziehungsprobleme;
Generationsprobleme.
Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.
Didaktische Grundsätze:
Für diesen Unterrichtsgegenstand gelten die Grundsätze der Lebensnähe und der praktischen Anwendung.
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systemisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler sowie an deren aktuellen Problemen und Fragestellungen.
Initiativen der Schülerinnen und Schüler sind anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Die Schülerin oder der Schüler soll zu einem verantwortungsvollen Handeln gegenüber sich und den anderen angehalten werden.
Im Unterricht sind Querverbindungen zu allen Gegenständen, zum Leben im Internat und zum praktischen Unterricht herzustellen.
Bewegung und Sport
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport" hat der physischen und psychischen Entwicklung zu dienen. Es sollen die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit gesteigert, die Gesundheit gefördert, Haltungsfehlformen verhindert und positive Charaktereigenschaften entfaltet werden.
Den Schülerinnen und Schülern ist die Bedeutung des Sports zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit und Lebensfreude, auch über die Schulzeit hinaus, zu vermitteln.
Körpermobilisation und Ausdauer sind zu fördern.
Die Entwicklung eines funktionstüchtigen Körpers ist eine wichtige Voraussetzung für die geistige Lernbereitschaft, Arbeitsfähigkeit und geistiges und soziales Wohlbefinden. Es soll eine möglichst allseitige, körperliche Grundausbildung vermittelt werden, um den durch einseitige Belastungen entstehenden gesundheitlichen Schäden entgegenzuwirken.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Grundausbildung in Gymnastik; Leichtathletik; Lauf-, Sprung-, Wurf- und Stoßdisziplinen; Sportspiele, Wettkampf und Ballspiele; Boden- und Geräteturnen; Koordinationsübungen, Schwimmen; Wintersport und Wandern.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrstoff ist nach örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler anzupassen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, dass diese Freude bereiten. Auf Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schülerinnen und Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen und dabei Fairness, Disziplin sowie Verantwortung für den Körper zu vermitteln.
Elektronische Daten- und Textverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern soll ein Überblick über den Aufbau, die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten der modernen Informationstechnologie vermittelt und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Der Umgang mit Hard- und Software soll erlernt werden, ebenso wie die Anwendung von Internet, E-Mail-Verkehr und weiteren Kommunikationstechniken. Die Nutzung von Standardsoftware für schulische, private und berufliche Zwecke soll den Schülerinnen und Schülern nahe gebracht werden. Die geltenden Rechts- und Normvorschriften der Kommunikationstechnologie sind zu vermitteln. Durch die Erlangung zusätzlicher Qualifikationen (Zertifikate) sollen die Schülerinnen und Schüler im Stande sein, auf die Herausforderungen und raschen Entwicklungen im Berufsleben zu reagieren.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Grundlagen der Informationstechnologie: Hardware; Software;
aktuelle Betriebssysteme; Datenverwaltung; Datenschutz;
rechtliche Bestimmungen; Ergonomie am Arbeitsplatz.
Standardsoftware: Textverarbeitung; Webdesign; Präsentationen;
Tabellenkalkulation; Datenbanken; Grafikprogramm.
Aktuelle Fachprogramme: Fächerübergreifende Verwendungen.
Internet und E-Mail: Wissensmanagement, Kommunikation im „www".
Datenaustausch mit peripheren Maschinen und Geräten: GPRS;
GPS.
Didaktische Grundsätze:
Freude und Interesse an der Informationstechnologie soll geweckt werden. Selbständiges, projektorientiertes, fächerübergreifendes Arbeiten ist zu fördern. Es ist darauf Bedacht zu nehmen, dass jeder einen eigenen PC-Arbeitsplatz zur Verfügung hat.
Rechtskunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Grundbegriffe des Rechtes einzuführen. Die wichtigsten Bestimmungen des Privat-, des Sozial- und Steuerrechtes sowie jene Gesetze, deren Kenntnis für den künftigen Beruf von wesentlicher Bedeutung sind, sind darzustellen.
Das Verständnis für das Recht in seiner Sozial- und Ordnungsfunktion ist zu wecken und zu fördern.
Die Kenntnis der wichtigsten Rechtsvorschriften privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur soll die Schülerin oder den Schüler befähigen, eigenverantwortlich und gesetzestreu zu handeln.
Lehrstoff:
Wirtschaftskunde und Marketing
Bildungs- und Lehraufgabe:
Von den Grundbegriffen der Volkswirtschaft ausgehend sollen die Schülerinnen und Schüler volkswirtschaftliche Zusammenhänge verstehen lernen. Das Interesse am allgemeinen Wirtschaftsgeschehen und besonders an Entwicklungen der Agrarwirtschaft ist zu wecken, wobei agrarpolitischen und ökologischen Zielsetzungen in der Unterrichtsgestaltung vorrangig Rechnung zu tragen ist. Die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit in Produktion und Vermarktung ist zu fördern.
Eine Schwerpunktsetzung nach regionalen Gesichtspunkten soll das Verständnis für notwendige Marketingmaßnahmen wecken.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Grundlagen und Aufgaben der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme; Österreichs Wirtschaft; Wirtschaftsraum, Bevölkerung, Struktur und Bedeutung der einzelnen Wirtschaftszweige; Wirtschaft und Umwelt; Unternehmensformen; Geld- und Kreditwesen.
Weltwirtschaft und internationale Zusammenschlüsse; Entwicklungshilfe; volkswirtschaftliche Kennzahlen; Grundlagen der Gütererzeugung; Güteraustausch; Konsum und Wirtschaftskreislauf.
Allgemeine landwirtschaftliche Marktlehre: der Markt in seiner Gesetzmäßigkeit und Funktion; Stellung der Landwirtschaft in der Marktwirtschaft; Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und aktuelle Situation am Agrarmarkt.
Spezielle landwirtschaftliche Marktlehre: Entwicklung von Angebot und Nachfrage; Markt- und Preispolitik aus österreichischer und internationaler Sicht; Ziele und Maßnahmen der Agrarpolitik; Funktion und Bedeutung von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen: Genossenschaften, Erzeugerringe und sonstige Organisationen im regionalen bzw. produktspezifischen Bereich; Möglichkeiten der Direktvermarktung; Marketing: Grundbegriffe, Marketingsysteme, Marketinginstrumente, Marketingentscheidungen und Fallstudien an Beispielen aus dem regionalen Produktmarketing.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind möglichst viele Bezugspunkte zum aktuellen Wirtschaftsgeschehen herzustellen. Der Lehrstoff soll durch Einbeziehung von Wirtschaftsnachrichten, Statistiken und zeitgemäßen Unterrichtsmedien ergänzt und veranschaulicht werden. Teile des Lehrstoffes können in Form des Projektunterrichtes fachübergreifend erarbeitet werden.
Der Besuch von Absatzveranstaltungen sowie Verwertungs- und Vermarktungseinrichtungen wird empfohlen.
Betriebswirtschaft und Unternehmensführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind jene betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes befähigen. Sie sollen die produktionstechnischen und marktwirtschaftlichen Vorgänge im Betrieb erfassen und nach unternehmerischen Gesichtspunkten beurteilen können. Weiters soll ihnen ausreichendes Wissen über aktuelle EU - Förderungen vermittelt werden, damit sie dieses bei der Erarbeitung von Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens berücksichtigen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Rentabilität der Betriebszweige nach den Grundsätzen der Existenzsicherung, Nachhaltigkeit und Umwelterhaltung beurteilen lernen. Das Interesse zur überbetrieblichen Zusammenarbeit (zB Maschinenring) ist zu wecken und zu fördern.
Der Unterricht in landwirtschaftlicher Buchführung soll den Schülerinnen und Schülern jene Kenntnisse vermitteln, welche sie befähigen, selbständig eine den betrieblichen Gegebenheiten entsprechende Buchführung zu machen.
Durch Auswertung der Buchführungsergebnisse soll das
unternehmerische Denken verbessert werden.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Betriebswirtschaft: Produktionsverfahren eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (Boden, Arbeit, Kapital); Produktions- und Kostenlehre; Leistungs-Kosten-Rechnung inklusive EU - Förderungen; Investitions- und Finanzierungsrechnung.
Buchführung: Aufgaben, Zwecke und Rechtsquellen der Buchführung; Buchführungsgrenzen und Buchführungssysteme; Doppelte Buchführung (Verfahren und Durchführung).
Didaktische Grundsätze:
Dieser Gegenstand hat in enger Verbindung und Übereinstimmung mit anderen Unterrichtsgegenständen zu stehen und ist fächerübergreifend zu gestalten. Übungsbeispiele sind praxisnah zu erstellen, auch unter Verwendung von Unterlagen des landwirtschaftlichen Schulbetriebes. Weiters sind den Beispielen entsprechende und aktuelle Formulare zu verwenden. Die Buchführung ist mit geeigneten Vordrucken und begleitend mit EDV-Programmen durchzuführen.
Den Schülern sind als Bestandteil der Pflichtpraxis Aufgaben auch während der Praxiszeit zu stellen.
Die von den Schülern in den jeweiligen Jahrgängen zu erbringenden Arbeiten sind zusätzlich zu den schriftlichen Leistungsfeststellungen in die Benotung einzubeziehen. In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Gesundheitslehre und Kinderpflege
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern soll die Notwendigkeit gesunder Lebensführung vermittelt werden. In diesem Zusammenhang ist ihnen ein Überblick über verschiedene Krankheiten, Vorbeugungsmaßnahmen und Hilfsmaßnahmen zu geben. Weiters sollen sie in der Lage sein, Erste Hilfe zu leisten und Hauskrankenpflege durchzuführen. Den Schülerinnen und Schülern sollen Kenntnisse über das Werden und die Entwicklung des Kindes, seiner richtigen Ernährung, Pflege und Betreuung vermittelt werden. Zusammenhänge zwischen körperlicher und geistiger Entwicklung durch richtige Pflege und Ernährung sollen bewusst gemacht werden. Weiters sollen den Schülerinnen und Schülern Grundzüge der Hygiene und Infektionslehre ebenso wie Grundzüge der Krankenbetreuung nahe gebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen eine positive Einstellung zu ihrem Körper und dessen Lebensvorgängen entwickeln.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Gesundheitslehre:
Überblick über wichtige Lebensvorgänge; Körperbau;
Körperfunktionen; wichtige Erkrankungen.
Zelle; Organsysteme; Sinne; Bewegungssystem.
Verdauungssystem; Ausscheidung; Kreislaufsystem;
Atmungssystem; Nervensystem; Hormonsystem;
Körperpflege; Suchtverhalten.
Kinderpflege: Pubertät und ihre Auswirkungen auf alle Lebensbereiche. Das Werden des menschlichen Lebens; Geburt;
Säuglingspflege und Ernährung; Entwicklung und Erziehung des Kleinkindes; Kinderkrankheiten und Erste Hilfe.
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler sind zu einem gesundheitsbewussten Denken und Handeln für ihr eigenes Leben und das ihrer Familie anzuregen.
Haushaltsführung und Technik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Durchführung der praktischen Arbeiten zur Selbstverantwortung, Genauigkeit und Umweltbewusstsein zu erziehen. Weiters sollen sie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise angeleitet werden.
Auf die selbständige Planung und Durchführung von Arbeiten ist besonderes Augenmerk zu legen. Das theoretisch erarbeitete Wissen ist dabei praktisch umzusetzen.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Pflege der Tischkultur, Herstellen von Tischschmuck; Tischdecken und Servieren; Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Haushaltsmaschinen; Planzeichnen;
Erfassung von relevanten Eckdaten; Betriebliche Einrichtungen;
Unfallverhütung; Arbeitssicherheit.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht hat an die vorhandenen Kenntnisse anzuknüpfen, mit dem Ziel, diese zu vertiefen.
Auf rationelle Arbeitsmethoden ist durch den Einsatz von arbeits- und kraftsparenden Geräten und Verfahren besonderer Wert zu legen.
Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen. In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Ernährungslehre und Diätetik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind die aktuellen Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs-, Genussmittel zu vermitteln, und die Bedeutung gesunder Ernährung ist ihnen nahe zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenzustellen.
Sie sind zu überlegtem Einkauf, zu richtiger Zubereitung und zeitgemäßer Konservierung der Lebensmittel unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips anzuhalten.
Auf den Stellenwert heimischer und selbst erzeugter Produkte und die Bedeutung der Lebensmittelgesetzgebung und - kennzeichnung für den Produzenten und Konsumenten ist hinzuweisen.
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Küchenhygiene; küchentechnische Ausdrücke; sachgemäße Behandlung der Lebensmittel bei der Zubereitung von Speisen;
Grundmaße und -mengen; Garmachungsarten; Grundrezepte und Teigarten.
Nährstoffe - Arten und Aufgaben; pflanzliche Nahrungsmittel;
tierische Nahrungsmittel; Fette.
Lagerung und Aufbewahrung von Lebensmitteln;
Konservierungsmethoden und ihre Wirtschaftlichkeit.
Nahrungsmittelkunde; Getränke und Genussmittel; Hilfsmittel
der Lebensmittelverarbeitung.
Stoffwechsel; Energiebedarf, Nährstoffberechnung;
Ernährungsfehler; Speiseplanerstellung.
Kostformen; Diät; alternative Ernährungsformen; altersgerechte
Ernährung, Essstörungen.
Lebensmittelgesetz und -kennzeichnungsverordnung;
Konservierungsmethoden und ihre Wirtschaftlichkeit.
Hygienevorschriften (HACCP).
Lagerhaltung und Lagerverwaltung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und praxisbezogen zu gestalten. Nach Möglichkeit sind Fachexkursionen zur Vertiefung des Wissens durchzuführen.
In jedem Semester ist mindestens eine Schularbeit durchzuführen.
Textilkunde
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den Schülerinnen und Schülern sind die Grundkenntnisse über die Eigenschaften der wichtigsten Textilfasern und deren Verwendung für die Herstellung von Wäsche und Bekleidung zu vermitteln.
Weiters sollen sie zu wirtschaftlichen Überlegungen bei der Materialauswahl und der Pflege von Textilien, auch in Bezug auf ihre materialgerechte und rationelle Verarbeitung, angeleitet werden.
Den Schülerinnen und Schülern soll die Bedeutung der richtigen Pflegemaßnahmen im Hinblick auf ökologische Grundsätze bewusst gemacht werden.
Lehrstoff:
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Durchführung der praktischen Arbeiten zu Selbstverantwortung, Genauigkeit und Umweltbewusstsein sowie zu einer wirtschaftlichen und unfallfreien Arbeitsweise anzuleiten.
Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.
Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken und die Kreativität zu fördern.
Kochen und Küchenführung
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Bereiten von einfachen Speisen nach Grundrezepten; Handhabung und Pflege von Maschinen und Geräten; bodenständige Kost;
kalte Küche; Vollwertgerichte; Konservierung von Lebensmitteln.
Erweitern der Grundrezepte; Erweitern der kalten Küche;
Vollwertgerichte; Diätgerichte; Brot backen; Konservieren von Lebensmitteln; Aufarbeiten von Schlachtkörpern.
Herstellung von Produkten für die Direktvermarktung.
Herstellung von Produkten für Urlaub am Bauernhof.
Haushaltsmanagement
Lehrstoff:
1., 2. und 3. Schulstufe
Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Pflege der Tischkultur; Herstellen von Tischschmuck; Tischdecken und Servieren; Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Haushaltsmaschinen; Planzeichnen.
Textilverarbeitung
Lehrstoff:
Programmgesteuerter Zugriff
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