Festsetzung der Form der Drucksorten für die Totenbeschau und für den Leichenpass, Änderung
LGBL_BU_20051109_90Festsetzung der Form der Drucksorten für die Totenbeschau und für den Leichenpass, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.11.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 90/2005 Stück 61
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. September 2005, mit der die Verordnung betreffend die Festsetzung der Form der für die Totenbeschau zu verwendenden Drucksorten und der Form der Drucksorte für den Leichenpass geändert wird
Auf Grund des § 11 des Burgenländischen Leichen- und Bestattungswesengesetzes, LGBl. Nr. 16/1970, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2002, wird verordnet:
Die Verordnung, mit der die Form der für die Totenbeschau zu verwendenden Drucksorten und die Form der Drucksorte für den Leichenpass festgesetzt wird, LGBl. Nr. 41/1971, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 39/1985, wird wie folgt geändert:
Die in der Verordnung enthaltene Anlage 2 ist durch das in der Anlage enthaltene Muster zu ersetzen.
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