Datum der Kundmachung
27.07.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 60/2005 Stück 40
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Gesetz vom 19. Mai 2005, mit dem das Bgld.
Musikschulförderungsgesetz geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Bgld. Musikschulförderungsgesetz, LGBl. Nr. 36/1993, wird wie folgt geändert:
„(1) Die Musikschulen stehen nach Maßgabe ihrer räumlichen und personellen Verhältnisse allen Personen, die die entsprechende Eignung aufweisen, vorzugsweise der Jugend, offen."
„(1) Mit der Durchführung der Maßnahmen, die zur Erreichung der Ziele gemäß § 1 erforderlich sind, wird insbesondere der Verein „Burgenländisches Musikschulwerk" (im Folgenden kurz „Musikschulwerk" genannt) betraut."
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