Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001, Änderung
LGBL_BU_20050512_33Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001, ÄnderungGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.05.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/2005 Stück 22
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Gesetz vom 3. März 2005, mit dem das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Das Burgenländische Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001, LGBl. Nr. 67, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 33/2003, wird wie folgt geändert:
„(4) Die Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400 % des Monatsbezuges kann auch gewährt werden, wenn der Beamte nach einer Dienstzeit von mindestens 35 Jahren aus dem Dienststand ausscheidet. In diesem Fall ist der Jubiläumszuwendung der Monatsbezug im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienststand zugrunde zu legen."
„(4) § 31 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 33/2005 tritt mit 1. April 2005 in Kraft. Auf Landesbeamte, die vor dem 1. April 2005 aus dem Dienststand ausgeschieden sind, ist § 31 Abs. 4 in der bis zum Ablauf des 31. März 2005 geltenden Fassung anzuwenden."
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