Bildung des Gemeindeverbandes Abwasserverband Gattendorf/Neudorf
LGBL_BU_20041215_64Bildung des Gemeindeverbandes Abwasserverband Gattendorf/NeudorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.12.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 64/2004 Stück 35
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Dezember 2004 über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Gattendorf/Neudorf"
Aufgrund des § 4 Abs. 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 1986 über die Bildung und Organisation von Gemeindeverbänden (Bgld. Gemeindeverbandsgesetz), LGBl. Nr. 20/1987, i.d.g.F. wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Gattendorf und Neudorf über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Gattendorf/Neudorf" zum Betrieb einer gemeinsamen Kläranlage zur Klärung aller anfallenden Abwässer aus den Gemeinden Gattendorf und Neudorf, sowie zur Betreuung des Kanalnetzes von Gattendorf und Neudorf inklusive Transportleitung wird aufsichtsbehördlich genehmigt.
§ 2
Der Sitz des Gemeindeverbandes ist Gattendorf.
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