Verordnung, mit welcher der 7. Jänner 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird
LGBL_BU_20041110_62Verordnung, mit welcher der 7. Jänner 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.11.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 62/2004 Stück 33
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. November 2004, mit welcher der 7. Jänner 2005 für die öffentlichen Berufsschulen schulfrei erklärt wird
Auf Grund der §§ 48 Abs. 5 lit b), 51 Abs. 2 und 56 Abs. 1 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995 - Bgld. PflSchG 1995, LGBl. Nr. 36/1995, i.d.g.F., wird verordnet:
Für die öffentlichen Berufsschulen wird der 7. Jänner 2005 für schulfrei erklärt.
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