Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an Siegendorf
LGBL_BU_20040727_50Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an SiegendorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.07.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 50/2004 Stück 23
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 19. Juli 2004 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" an die Gemeinde Siegendorf StF: LGBl. Nr. 50/2004
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
Der Gemeinde Siegendorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde" verliehen.
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