Datum der Kundmachung
09.02.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/2004 Stück 5
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Jänner 2004, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Oktober 2003 über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen, geändert wird
Gemäß § 3 Abs. 4 und 5 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 20/2003, wird verordnet:
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung über die Einteilung der Gemeinden in Ortsklassen vom 13. Oktober 2003, LGBl. Nr. 65, wird wie folgt geändert:
In § 1 werden nach der Bezeichnung „Lackenbach" die Bezeichnung der Ortsklasse „III" durch die Bezeichnung der Ortsklasse „IV" und nach der Bezeichnung „Steinbrunn" und der Bezeichnung „Wimpassing" die Bezeichnungen der Ortsklasse „IV" jeweils durch die Bezeichnung der Ortsklasse „III" ersetzt.
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