Datum der Kundmachung
12.01.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/2004 Stück 1
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Eberau und Bildein
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, wird verordnet:
§ 1
Die neue Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Eberau (KG 31006 Eberau) und Bildein (KG 31055 Unterbildein) verläuft vom alten Grenzpunkt 1243 jeweils geradlinig über den neuen Grenzounkt 1808 bis zum alten Grenzpunkt 1246, weiters vom alten Grenzpunkt 1248 über die neuen Grenzpunkte 1807, 1805, 1800, 1799, 1813 bis zu dem in der bisherigen Grenze gelegenen neuen Punkt 1810, und bis zum alten Grenzpunkt 1258, weiters vom alten Grenzpunkt 1261 über den neuen Punkt 1811 und 1840 bis zum alten Grenzpunkt 1267 (alle angeführten Grenzpunkte sind Punkte der KG Eberau).
§ 2
Dieser Grenzverlauf und die maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan (Anlage 1) im Maßstab 1:5000 dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (M 34° östl. von Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
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