Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf der örtlichen Baupolizei
LGBL_BU_20031230_78Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf der örtlichen BaupolizeiGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.12.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 78/2003 Stück 45
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. Dezember 2003, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde Zagersdorf aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird
Auf Antrag der Gemeinde Zagersdorf wird gemäß § 58 Abs. 4 Burgenländische Gemeindeordnung 2003, LGBl. Nr. 55, die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung übertragen; diese Übertragung bezieht sich nicht auf bundeseigene Gebäude, die öffentlichen Zwecken dienen (Art. 15 Abs. 5 B-VG):
Für die Landesregierung:
Kaplan
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