Landesverfassungsgesetz, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung geändert wird
LGBL_BU_20030708_42Landesverfassungsgesetz, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.07.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 42/2003 Stück 21
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Landesverfassungsgesetz vom 24. April 2003, mit dem die Burgenländische Gemeindeordnung geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Die Burgenländische Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Landesverfassungsgesetz LGBl. Nr. 67/2002, wird wie folgt geändert:
§ 80 Abs. 2 Z 8 lautet:
"8. die Errichtung von und den Beitritt zu wirtschaftlichen Unternehmungen sowie jede Änderung dieser Rechtsgeschäfte, soweit damit eine Erhöhung der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde verbunden ist, mit Ausnahme des Beitrittes zu Energieversorgungs- , Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsunternehmen."
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