Verordnung mit der nähere Regelungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2002 festgesetzt werden
LGBL_BU_20030131_8Verordnung mit der nähere Regelungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2002 festgesetzt werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.01.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/2003 Stück 3
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 20. Dezember 2002, mit der die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2002 festgesetzt werden, geändert wird
Auf Grund der §§ 18 Abs. 3, 22 Abs. 2 und 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000, LGBl. Nr. 5, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, LGBl. Nr. 12 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 69/2001, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 2 wird der Betrag „730 Euro" durch den Betrag „744,6 Euro" ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2003 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Dr. Rezar
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