Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach – Mühlgraben
LGBL_BU_20030131_6Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach – MühlgrabenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.01.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/2003 Stück 2
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 12. Dezember 2002 über die Auflösung des Standesamtsverbandes Neuhaus am Klausenbach – Mühlgraben
Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet:
§ 1
Der aus den Gemeinden Neuhaus am Klausenbach und Mühlgraben bestehende Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach wird aufgelöst.
§ 2
Die vom Standesamtsverband Neuhaus am Klausenbach geführten Personenstandsbücher sind von der Gemeinde am Klausenbach weiterzuführen.
§ 3
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Mag. Steindl
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