Datum der Kundmachung
30.01.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 5/2003 Stück 2
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 28. Jänner 2003 über die Ausschreibung der Wiederholungswahlen und des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Jennersdorf im Wahlsprengel IV Jennersdorf-Laritzgraben sowie in der Gemeinde St. Andrä am Zicksee (Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl 2002)
Aufgrund des § 77 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und 2 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54/1992, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 64/2002, wird verordnet:
§ 1
Für die Stadtgemeinde Jennersdorf wird infolge teilweiser Aufhebung der am 6. Oktober 2002 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Jennersdorf im Wahlsprengel IV Jennersdorf-Laritzgraben ab dem Beginn der Wahlhandlung ausgeschrieben.
§ 2
Für die Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee wird infolge Aufhebung der am 6. Oktober 2002 stattgefundenen Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters durch die Landeswahlbehörde die Wiederholung der Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters der Gemeinde Sankt Andrä am Zicksee ab dem Beginn der Wahlhandlung ausgeschrieben.
§ 3
(1) Als Wahltag der Wiederholungswahlen wird der 23. Feber 2002 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 16. März 2003 bestimmt.
§ 4
Als Stichtag für die Wiederholungswahlen des Gemeinderates und des Bürgermeisters bleibt der für die aufgehobenen Wahlen festgelegte 23. Juli 2002 aufrecht.
Für die Landesregierung:
Mag. Steindl
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