Neufestsetzung der Heimbeiträge für die im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler
LGBL_BU_20020916_95Neufestsetzung der Heimbeiträge für die im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten SchülerGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.09.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 95/2002 Stück 53
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 23. Juli 2002, mit welcher die Heimbeiträge für die im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler neu festgesetzt werden
Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Burgenländischen Pflichtschulgesetzes 1995, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 54/1999, wird verordnet:
Die für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der im Schülerheim der Landesberufsschule Eisenstadt untergebrachten Schüler einzuhebenden Beiträge (Heimbeiträge) werden mit Wirkung vom 2. September 2002 wie folgt neu festgelegt:
59,30 Euro für vollinterne Schüler
25,30 Euro für halbinterne Schüler (insbesondere Teilverpflegung)
Für die Landesregierung:
Kaplan
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