Verordnung, mit der die Verordnung betreffend die pflanzenschutztechnische Überwachung von Baumschulen geändert wird
LGBL_BU_20011214_55Verordnung, mit der die Verordnung betreffend die pflanzenschutztechnische Überwachung von Baumschulen geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.12.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 55/2001 Stück 34
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. Dezember 2001, mit der die Verordnung betreffend die pflanzenschutztechnische Überwachung von Baumschulen geändert wird
Auf Grund des § 16 Abs. 3 und 4 Burgenländisches Kulturpflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 11/1949, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/1957, wird verordnet:
Artikel 1
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung betreffend die pflanzenschutztechnische Überwachung von Baumschulen, LGBl. Nr. 25/1985, wird wie folgt geändert:
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Rittsteuer
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