Datum der Kundmachung
24.09.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 35/2001 Stück 21
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Gesetz vom 12. Juli 2001, mit dem das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 aufgehoben wird
Der Landtag hat beschlossen:
§ 1
Das Gesetz vom 24. November 1994 über die Erhebung einer Getränke- und Speiseeisabgabe (Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994), LGBl. Nr. 11/1995, wird aufgehoben.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
(2) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf die Erhebung gemeinschaftsrechtskonformer Abgaben, die sich auf den Zeitraum bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes bezieht, weiterhin anzuwenden.
(3) Das Getränke- und Speiseeisabgabegesetz 1994 ist auf Sachverhalte, die sich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ereignet haben, weiterhin anzuwenden.
Der Präsident des Landtages: Der Landeshauptmann:
Prior Nießl
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