Verordnung über die Erklärung eines Teiles des Neusiedlersees zur Schutzzone
LGBL_BU_20010522_14Verordnung über die Erklärung eines Teiles des Neusiedlersees zur SchutzzoneGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.05.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 14/2001 Stück 9
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 14. Mai 2001 über die Erklärung eines Teiles des Neusiedlersees zur Schutzzone
Auf Grund der õõ 17 Abs. 2 Z 1 und 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes 1997, BGBl. I Nr. 62/1997 i.d.F. BGBl. I Nr. 9/1998, wird verordnet:
Im Interesse der ungest"rten Durchfhrung der Seefestspiele wird der zwischen dem Festspielgel„nde M"rbisch am See und der gegenberliegenden Insel gelegene Teil des Neusiedlersees zur Schutzzone erkl„rt. Dort ist das Befahren dieses Gebietes mit Booten jeglicher Art vom
Von diesem Verbot sind ausgenommen die Boote
šbertretungen dieses Verbotes werden gem„á õ 42 Schifffahrtsgesetz 1997 bestraft.
Fr den Landeshauptmann:
Kaplan
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