Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2001 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am Gebirge
LGBL_BU_20010327_12Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2001 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am GebirgeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.03.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/2001 Stück 7
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. März 2001 über die Ausschreibung der Neuwahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Schützen am Gebirge
Aufgrund der §§ 3 und 77 Abs. 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 1/2000, wird verordnet:
§ 1
Für die Gemeinde Schützen am Gebirge wird die Neuwahl des Bürgermeisters ausgeschrieben.
§ 2
(1) Als Wahltag wird der 10. Juni 2001 festgesetzt.
(2) Als Tag der engeren Wahl des Bürgermeisters wird der 24. Juni 2001 festgesetzt.
§ 3
Stichtag ist der 27. März 2001.
Für die Landesregierung:
Mag. Steindl
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