Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2000, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 1988 neu festgesetzt wird
LGBl. Nr. 78/2000 Stück 45
Burgenland
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Dezember 2000, mit der die Höhe der Jagdkartenabgabe nach dem Bgld. Jagdgesetz 1988 neu festgesetzt wird
Auf Grund des § 71 Abs. 1 des Bgld. Jagdgesetzes 1988, LGBl. Nr. 11/1989, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 55/1997, wird verordnet:
§ 1
Die Höhe der Jagdkartenabgabe wird mit folgenden Beträgen festgesetzt: