Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2000 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Oslip und mit der die Verordnung über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden geändert wird
LGBL_BU_20001120_69Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2000 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Oslip und mit der die Verordnung über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
20.11.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 69/2000 Stück 39
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 7. November 2000 über die Auflösung des örtlichen Tourismusverbandes der Gemeinde Oslip und mit der die Verordnung über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden geändert wird
Aufgrund es § 5 Abs. 1 lit. g in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Burgenländischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 36, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 7/1994 und LGBl. Nr. 33/1994 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 62/1998, wird verordnet:
§ 1
Der mit Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 79, errichtete örtliche Tourismusverband der Gemeinde Oslip wird aufgelöst.
§ 2
In der Aufzählung der Gemeinden in der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Juli 1992 über die Errichtung von örtlichen Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 79, entfällt die Zeile „Oslip III".
Für die Landesregierung:
Kaplan
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