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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juli 2000, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadtgemeinde Jennersdorf und des Gemeindeverbandes (Sanitätskreises) Minihof-Liebau - Sankt Martin an der Raab auf die Landesregierung übertragen wird | Omnilex