Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werden
LGBL_BU_20000614_43Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.06.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 43/2000 Stück 20
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 6. Juni 2000, mit der Schutzgebiete für die anerkannten Belegstellen des Landesverbandes der Burgenländischen Bienenzuchtvereine festgehalten werden
Aufgrund der §§ 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1 Bienenzuchtgesetz, LGBl. Nr. 14/1965 idF LGBl. Nr. 5/1970, wird verordnet:
§ 1
Schutzgebiete
Für die auf den Grundstücken Nr. 1717/145, KG Illmitz und 957, KG Deutsch Ehrensdorf, anerkannten Reinzuchtbelegstellen werden als Schutzgebiete das jeweilige Gelände festgelegt, das innerhalb eines vom Standort der Belegstelle als Mittelpunkt gezogenen Kreises mit einem Radius von 5 km liegt.
§ 2
Beschränkungen
Im Schutzgebiet gelten folgende Beschränkungen:
Für die Landesregierung:
Rittsteuer
Programmgesteuerter Zugriff
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