Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf
LGBL_BU_20000211_18Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde GroßpetersdorfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.02.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2000 Stück 8
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Großpetersdorf
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBL. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
§ 1
Der Gemeinde Großpetersdorf wird das Recht zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. März 2000 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Ing. Jellasitz
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