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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 25. Jänner 2000, mit der nähere Regelungen über Leiden und Gebrechen, die Versorgung mit orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden | Omnilex