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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden Wimpassing an der Leitha, Pamhagen und Wallern im Burgenland aus dem Bereich der örtlichen Baupolizei auf die jeweils örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft übertragen wird | Omnilex