Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und Gols
LGBL_BU_20000113_3Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und GolsGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/2000 Stück 1
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und Gols
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Gols (KG 32008 Gols) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 6181/2 bis 6181/8 sowie die Grundstücke Nr. 6184/37 bis 6184/117 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Gols eingegliedert werden.
§ 2
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Ing. Jellasitz
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