Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und Podersdorf am See
LGBL_BU_20000113_2Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 21. Dezember 1999 betreffend die Grenzänderung zwischen den Gemeinden Neusiedl am See und Podersdorf am SeeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 2/2000 Stück 1
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 25/1997, wird verordnet:
§ 1
Die Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Neusiedl am See (KG 32016 Neusiedl am See) und Podersdorf am See (KG Podersdorf am See) wird derart geändert, dass die Grundstücke Nr. 7299/2, 7299/3, 7299/15, 7299/16 und 7299/17 der Katastralgemeinde Neusiedl am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Podersdorf am See eingegliedert werden sowie das Grundstück Nr. 6238/1 der Katastralgemeinde Podersdorf am See von dieser abgetrennt und dem Gebiet der Katastralgemeinde Neusiedl am See eingegliedert wird.
§ 2
Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufs ist in den technischen Unterlagen des Vermessungsamtes Neusiedl am See einzusehen.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Für die Landesregierung:
Ing. Jellasitz
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