Datum der Kundmachung
13.01.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 1/2000 Stück 1
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Text
Gesetz vom 21. Oktober 1999, mit dem die Gemeindewahlordnung 1992 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Gemeindewahlordnung 1992 - GemWO 1992, LGBl. Nr. 54, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 10/1995, 9/1996 und 26/1997, wird wie folgt geändert:
Im § 16 Abs. 2 wird folgender Satz angefügt:
"Für die Eintragung von Angehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union in die Gemeinde-Wählerevidenz ist die im vorangegangenen Satz genannte Voraussetzung für den Stichtag dann erfüllt, wenn sie spätestens am Stichtag einen Antrag gemäß § 3 Abs. 1 zweiter Satz des Burgenländischen Wählerevidenz-Gesetzes eingebracht haben."
Artikel II
Artikel I ergeht in Umsetzung des Artikels 10 Abs. 2 der Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, ABl. 1994 Nr. L 368, S 38, in der Fassung der Richtlinie 96/30/EG des Rates vom 13. Mai 1996, ABl. 1996 Nr. L 122, S 14.
Der Präsident des Landtages: Der Landeshauptmann:
DDr. Schranz Stix
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