Zuweisung abgetrennter Grundflächen an burgenländische Gemeinden
20001025Zuweisung abgetrennter Grundflächen an burgenländische GemeindenLaw10.05.1923Originalquelle öffnen →
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Kundmachungsorgan
Typ
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
Index
Langtitel
Gesetz vom 20. März 1923 betreffend die Zuweisung im Zuge der Grenzregelung von ungarischen Gemeinden abgetrennter Grundflächen an burgenländischen Gemeinden
StF: LGBl. Nr. 22/1923
Präambel/Promulgationsklausel
Der Landtag hat beschlossen:
Im RIS seit
21.04.2015
Zuletzt aktualisiert am
Gesetzesnummer
Dokumentnummer
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