Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an mehrere Gemeinden
20000420Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an mehrere GemeindenOrdinance01.01.1971Originalquelle öffnen →
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Jänner 1973 betreffend die Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an jene Gemeinden, deren Recht zur Führung dieser Bezeichnung durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz untergegangen ist
StF: LGBl. Nr. 5/1973
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
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