Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 27. Mai 1997 über die Trennung der Gemeinde Sigleß
StF: LGBl. Nr. 30/1997
Auf Grund der §§ 2, 6, 9 und 11 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, in der Fassung der Gemeindeordnungsnovelle 1995, LGBl. Nr. 6/1996, wird verordnet:
§ 1 Trennung
Die Gemeinde Sigleß wird in zwei Gemeinden getrennt. Damit hört diese Gemeinde als eigene Gemeinde zu bestehen auf.
§ 2 Gemeindenamen und Gemeindegebiet
(1)Als Namen der neuen Gemeinden werden bestimmt:
(2) Das Gemeindegebiet der neuen Gemeinde Krensdorf umfasst das Gebiet der Katastralgemeinden Krensdorf, jenes der neuen Gemeinde Sigleß das Gebiet der Katastralgemeinde Sigleß
§ 3 Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sigleß am 20. März 1997 und 29. April 1997 beschlossene vollständige Übereinkommen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft.