Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 18. Juni 2002 betreffend die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde St. Andrä am Zicksee
StF: LGBl. Nr. 66/2002
Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965 in der geltenden Fassung, wird verordnet:
Art. 1
Der Gemeinde St. Andrä am Zicksee wird das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.