Regelung der Satzungen neugebildeter Verwaltungsgemeinschaften
10000085Regelung der Satzungen neugebildeter VerwaltungsgemeinschaftenOrdinance01.01.1971Originalquelle öffnen →
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 15. Dezember 1970, mit der eine vorläufige Regelung über die Satzungen der mit 1. Jänner 1971 neugebildeten Verwaltungsgemeinschaften getroffen wird
StF: LGBl. Nr. 58/1970
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 17 Absatz 2 des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes, LGBl. Nr. 44/1970, wird verordnet:
Kurztitel
Kundmachungsorgan
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
Text
Bis zur Erlassung neuer Satzungen gemäß § 17 Absatz 2 letzter Satz des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes durch die Gemeinderäte der beteiligten Gemeinden ist die Satzung der in § 10 Abs. 1 unter B des zit. Gesetzes jeweils genannten Verwaltungsgemeinschaft auf die in § 10 Absatz 1 unter A leg.cit. jeweils genannte Verwaltungsgemeinschaft sinngemäß anzuwenden; die Satzung der unter § 10 Absatz 1 B Z 1 lit. b des Gemeindestrukturverbesserungsgesetzes genannten Verwaltungsgemeinschaft hat hiebei außer Betracht zu bleiben.
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