Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

BGBLA_2026_III_114Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der SendeunternehmenGazette01.01.1900

Jahrgang 2026Ausgegeben am 31. August 2026Teil III

114. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

114. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Bahamas am 16. Juli 2026 ihre Beitrittsurkunde zum Internationalen Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen (BGBl. Nr. 413/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 194/2025) hinterlegt.

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