Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen geändert wird

BGBLA_2026_II_261Änderung der Verordnung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen VerwerfungenGazette01.01.1900

Jahrgang 2026Ausgegeben am 31. August 2026Teil II

261. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen

261. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung der Bundesregierung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen geändert wird

Auf Grund des § 5aa des Preisgesetzes, BGBl. Nr. 145/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2026, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung zur Berechnung der Margen für Verkauf von Erdöl und Treibstoffen bei volkswirtschaftlichen Verwerfungen, BGBl. II Nr. 128/2026, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 228/2026, wird wie folgt geändert:

  1. In § 5 Abs. 1 wird das Datum „31. August“ durch das Datum „30. September“ ersetzt.

  2. Nach § 5 Abs. 1b wird folgender Abs. 1c eingefügt:

„(1c) § 5 Abs. 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 261/2026 tritt mit 31. August 2026 in Kraft.“

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