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20001041•Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (5. MBA-Verordnung) StF: BGBl. II Nr. 401/2000
20001041HochschulorganisationOrdinance01.01.2001
§ 1. Die oder der Vorsitzende des Kollegiums der Donau-Universität Krems und die Rektorin oder der Rektor der Technischen Universität Wien haben an Absolventinnen und Absolventen des Aufbaustudiums „General Management Master of Business Administration – MBA“ der Donau-Universität Krems und der Technischen Universität Wien den akademischen Grad „Master of Business Administration“, abgekürzt „MBA“, zu verleihen.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
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